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Otto Fricke
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Frage von Christoph T. •

Frage an Otto Fricke von Christoph T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum dürfen 16 Jährige nicht wählen um so über die Zukunft des Landes zu bestimmen, 85 Jährige die in absehbarer Zeit sterben werden und veraltete Weltanschauungen haben (nicht alle aber viele) aber schon?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thelen,

erst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen! Leider ging Ihre Frage an die falsche Mailadresse, daher erst jetzt die verspätete Antwort.

Zuerst kann die Wahlberechtigung in einer Demokratie nicht von der Weltanschauung abhängen, egal ob veraltet oder modern, links oder rechts, religiös oder säkular. Die Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung muss uneingeschränkt gelten.

Die FDP diskutiert intensiv über dieses Thema, gerade auf Landesebene wird dies immer wieder thematisiert. Auf Bundesebene ist dies etwas schwieriger da hier das Grundgesetz die Vollendung des 18. Lebensjahres für das Wählen voraussetzt.

Ich persönlich denke, dass das Wahlrecht eines der wichtigsten Rechte in unserer Demokratie ist. Mit Rechten kommen jedoch auch immer Pflichten. Daher ist es wichtig, hier Rechte und Pflichten nicht zu trennen. Mit dem Erlangen der Volljährigkeit gilt man z.B. auch vor Gericht als mündig und kann nach allgemeinem Strafrecht und nicht mehr ausschließlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Beides hängt mit der Mündigkeit des Heranwachsenden zusammen. Mit einer Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre müsste man gleichzeitig auch das Alter, ab dem das allgemeine Strafrecht gilt und damit in letzter Konsequenz auch das Alter der Volljährigkeit auf 16 absenken. Dies halte ich nicht für richtig und bin daher bei dem Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene kritisch.

Mit besten Grüßen

Otto Fricke

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