Frage an Otto Fricke von Georg M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fricke,
immer wieder gibt es Vorwürfe gegen die FDP.
Wie Sie anhand dieses Artikels sehen können, wird Ihrer Partei eine versteckte Parteienfinanzierung vorgeworfen:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-09/fdp-pateispende-gauselmann
Was sagen Sie dazu? Sie sind doch mit den FDP-Finanzen bestens vertraut.
Wie kann es sein, dass ein Erbe wie Herr Baron von Fink soviel Geld an die FDP spendet- ohne die Vergangenheit jemals aufgearbeitet zu haben? Wie Sie unter anderem bei wikipedia.de sehen können, hat sein Vater viel Geld "arisiert".
Warum setzen Sie sich nicht endlich für eine Verbot von Unternehmerspenden an alle Parteien ein bzw. warum schaffen Sie nicht wenigstens Transparenz bezüglich der FDP-Finanzen?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
da Ihre Fragen sich auf meine Tätigkeit als Bundesschatzmeister der FDP beziehen, erlaube ich mir, Ihnen an dieser Stelle einige Verweise auf Antworten zu Ihren Fragen zu geben, die sich auf der Homepage der FDP-Bundespartei finden. Eine Stellungnahmen zu den auch in der Zeit thematisierten Vorwürfen finden Sie hier: http://www.fdp.de/Vorwuerfe-ohne-Grundlage/3965c16701i1p409/index.html http://www.fdp.de/FDP-Wir-stehen-fuer-Transparenz/3822c16474i1p409/index.html Zu ihrer weiteren Frage, die Spenden der Substantia AG betreffend finden Sie eine Stellungnahme hier: http://www.fdp.de/Aktuelle-Meldungen-aus-der-Bundespartei/543c185/index.html?id=13253&suche=FDP%20Bundespartei
Bezüglich ihrer Anregung, die Finanzierung von Parteien durch Unternehmensspenden grundsätzlich zu verbieten, verweise ich auf den im Grundgesetz verankerten Auftrag der Parteien maßgeblich an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen allein können die Kosten der Parteiarbeit nicht decken. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Urteil zur Parteienfinanzierung des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992. Darin ist in Abschnitt 156 ausdrücklich festgehalten:
"Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig. Gefahren für den Prozess der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben."
Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden Ausweis "der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt." Mehr noch: Im Abschnitt 98 des Urteils heißt es weiter: "Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung."
Im Abschnitt 91 seines Urteils hält das Verfassungsgericht fest: "Die Parteien müssen nicht nur politisch sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben." Wenn die Parteien ihrem Auftrag nicht nur aus Steuermitteln gerecht werden sollen, müssen sie die rechtliche Möglichkeit haben und nutzen dürfen, Spenden einzuwerben. Die Gesetzgebung zur Parteifinanzierung in Deutschland legt dabei zu recht strenge Maßstäbe an und ist weltweit vorbildlich.
Bewusst hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Parteifinanzierung nicht nur von staatlicher Seite erfolgen soll. Parteien sollen keine "Staatsparteien" sein, sondern aus der Mitte der Gesellschaft geformt und finanziert werden. Wegen des aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese staatliche Finanzierung maximal so hoch sein wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen (relative Obergrenze) (§ 18 Abs. 5 Satz 1 PartG). Dort heißt es im Absatz 1: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel /sowie über ihr Vermögen/ öffentlich Rechenschaft geben."
Die dabei zu beachtende Transparenz der Parteienfinanzierung ist gleichsam im Grundgesetz verankert. In Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG heißt es zur Rechenschaftslegung der Parteien: "Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."
Bürgerinnen und Bürger müssen Kenntnis darüber erhalten, wie sich die Parteien finanzieren. Spenden, die 50.000 Euro übersteigen, müssen nach dem Parteiengesetz dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich angezeigt werden. Dieser veröffentlicht die Spende unter Angabe des Zuwenders zeitnah in einer Bundestagsdrucksache. Hier können Sie sich selbst darüber einen Überblick verschaffen http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2012/index.html
Spenden an eine Partei, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Die Rechenschaftsberichte können ebenfalls auf den Seiten des Bundestages eingesehen werden.
Ich will keine Parteienfinanzierung, die überwiegend am Tropf des Staates hängt. Hierzu müssen Spenden von Privatpersonen und von juristischen Personen zulässig sein. Ich will dabei jedoch auch, dass Bürger die Möglichkeit haben, sich über Großspenden zu informieren. Das ist bei der jetzt geltenden Regelung der Fall.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Stellungnahme geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Fricke