Frage an Otto Fricke von Karsten G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fricke,
vielen Dank, dass Sie sich meiner Frage bzgl. der Dienstwagen unserer Altkanzler angenommen haben. Ich teile auch Ihre Meinung, dass diese Persönlichkeiten grundsätzlich den Schutz durch die Bundesrepublik auch auf lange Sicht redlich verdient haben.
Ich frage mich nur, warum Sie meine Fragen nicht beantworten. Ich bekomme von Ihnen zwar eine ausführliche Stellungsnahme, aber keinerlei Antwort auf meine 3 Fragen.
Warum nicht?
mit freundlichen Grüßen
Karsten Gätcke
Sehr geehrter Herr Gätcke,
es freut mich, dass wir bezüglich der Altkanzler einer Meinung sind. Selbstverständlich wollte ich Ihnen die detaillierte Beantwortung ihrer Fragen nicht vorenthalten, auch wenn ich glaube, dass die Beweggründe hier relevanter sind und ich mich scheue zu viele Details preis zu geben, weil auch diese sicherheitsrelevant sein können.
Ich habe mich diesbezüglich noch einmal beim Bundesinnenministerium informiert und kann Ihnen nun folgende Antwort geben, die sich zum Teil schon mit meiner vorherigen Antwort deckt:
Gemäß § 5 BKAG ist das BKA für den Schutz ehemaliger Mitglieder von Verfassungsorganen des Bundes, wie z.B. ehemalige Bundeskanzler zuständig. Für den Schutz auch dieses Personenkreises werden entsprechend der jeweiligen persönlichen Gefährdungslage durch das BKA umfangreiche Schutzmaßnahmen durchgeführt sowie die hierfür notwendigen Fahrzeuge vorgehalten.
Für Herrn Bundeskanzler a.D. Schröder werden derzeit sieben Fahrzeuge eingesetzt. Diese Fahrzeuge werden zum Teil im unmittelbaren Personenschutz (Chefwagen und Begleitfahrzeug) sowie aber auch für Vorkommando- oder kommandointerne Fahrten genutzt.
Ich hoffe, dass dies Ihre Fragen vollständig beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke