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Otto Fricke
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Frage von Oskar B. •

Frage an Otto Fricke von Oskar B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag,

bei der Griechenlandhilfe geht es um viel Geld, für die freiwillig zahlenden Geber wie für Nehmer ohne Rechtsanspruch.

Zur Bundestagsabstimmung am 30. November 2012 über die Griechenland-Hilfe bitte ich um die qualifizierte Beantwortung meiner Fragen:

1. Welche Institution überweist wann wieviel Geld konkret an welche Zahlngsempfänger?
2. Ist die Verwendung des Geldes an bestimmte Zwecke gebunden oder können die Empfänger frei darüber verfügen?
3. Wofür genau ist das Geld bestimmt, z.B. Hilfsgüter incl. Transportkosten für griechische Bürger, Personalkosten für z.B. Ärzte und andere Helfer, Zinsen, Kreditrückzahlung?
4. Wie wird die bestimmungsgemäße Verwendung des Geldes überprüft?
5. Wer trägt welche Konsequenzen, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nicht eingehalten wird?
6. Welche Konsequenzen sind das?
7. Falls es keine Zweckbindung der Gelder gibt: Wie rechtfertigen Sie das?

Vielen Dank
Oskar Buchert

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Antwort von
FDP

Guten Tag Herr Buchert,

das Hilfsprogramm für Griechenland läuft über den vorläufigen Eurorettungsschirm EFSF. Federführend für das gesamte Verfahren ist von deutscher Seite das Finanzministerium. Die Auszahlung der einzelnen Kredittranchen an den griechischen Staat leistet dementsprechend die EFSF, die das Geld ihrerseits am Kapitalmarkt aufnimmt. Die Auszahlung einer jeden Kredittranche ist an die Erfüllung der im sog. Memorandum of Understanding (MoU) vereinbarten Reform- und Sanierungsauflagen gebunden. Die Mittel gehen dann primär in den griechischen Haushalt ein. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Griechenland weiterhin als souveräner Staat das volle Haushaltsrecht selbständig ausübt.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages überwacht bei jeder Tranchen-Freigabe das Verfahren und hat die Möglichkeit, sein Veto einzulegen, wenn die Auflagen nicht vollständig erfüllt werden. Diesen umfangreichen Parlamentsvorbehalt hat die FDP seinerzeit durchgesetzt. Durch die ständige Überprüfung der Umsetzung des Reformprogramms ist ein effektiver Monitoring Prozess entstanden, der über das Vetorecht hinsichtlich der nächsten Tranchen-Freigabe als Druckmittel zu einer recht hohen Umsetzungsquote geführt hat.

So wurden in Griechenland zum Beispiel die Staats­ausgaben von 2009 bis 2012 um 20 Prozent reduziert. Weitere Fortschritte bei den Sanierungsbemühungen Griechenlands seien im Folgenden exemplarisch genannt:

- Reduzierung des Haushaltsdefizits seit 2009 um 9 Punkte von 16 auf 7 % des BIP

- Reduzierung des Leistungsbilanzdefizits seit 2008 um 9 Punkte von 18 auf 8 % des BIP

- Reduzierung der Lohnstückkosten seit 2009 um 10 %

- Reduzierung der Personalausgaben seit 2009 um 23 %

- Reduzierung der Sozialtransfers um seit 2009 um 26 %

- Griechenland hat sich innerhalb eines Jahres von Platz 89 auf Platz 78 im "Ease of Doing Business-Indikator" der Weltbank gesteigert.

Die Verhandlungen der Troika haben dazu geführt, dass Griechenland bei seinen Reformbemühungen nochmals nachgelegt hat. So hat Griechenland nunmehr weitere 72 sogenannte vorrangige Maßnahmen umgesetzt und weitere wichtige Strukturreformen, wie etwa in der Finanzverwaltung beschlossen. Auch wurde im November ein zusätzliches Sparpaket im griechischen Parlament mit einem Volumen von 13,5 Mrd. Euro verabschiedet.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke

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