Frage an Otto Fricke von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Otto Fricke
In Ihrer Antwort vom 24.08.2012 zur Frage von Herrn Herr Matella schreiben Sie, dass es schwer ist die europäische Vorlage zur "Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption" zu ratifizieren, das kann ich nicht glauben, es ist doch ganz klar festgelegt, wie das Vorgehen ist. Ist es nur schwierig, weil Privilegien der Abgeordneten beschnitten werden?
Weiter schreiben Sie, die Abgeordneten sind nur Ihren Gewissen und dem Volk verantwortlich, dieses sollte zwar so sein, aber dieses ist es lange nicht. Ist es nicht die Realität, dass Abgeordnete Ihrer Partei verpflichtet sind? Stimmen die Abgeordneten nicht so ab, wie es die Partei verlangt werden sie einfach nicht mehr auf vorderste Plätze der Landeslisten gesetzt, oder? Wir leben seit 1948 in einer Scheindemokratie oder in einer Parteiendiktatur.
Diese Feststellung ergibt sich aus folgenden Grundpunkten:
1. Warum wird das Grundgesetz ist bis heute nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt?
Warum wurde das Grundgesetz durch die Politiker zur "Verfassung" erhoben ?
Ist das nicht Verstoß gegen das Grundgesetz?
2. das Wahlrecht: Verstößt das Wahlrecht nicht gegen das Grundgesetz?
Weil die Pateien Ihre Abgeordnete "wählen" und auf die Landesliste setzen, so haben
die Wähler keine Möglichkeit sogenannte Spitzenkanditaten ab zuwählen,
Qerulanten kommen gar nicht mehr auf die Landesliste.
3. Warum werden Änderungen im Grundgesetz werden ohne Zustimmung des Volkes
vorgenommen?
4. Verstößt die Zusammensetzung der Bundesversammlung nicht ebenfalls gegen
das Grundgesetz? Weil der jetzige Schlüssel nicht den Durchschnitt der
Wähler darstellt, sondern es sind Wähler, welchen den einzelnen Parteien
"verpflichtet" sind?
Bitte nehmen Sie Stellung zu diesen Grundproblemen, Zeigen Sie, dass Sie dem
Volk also auch mir verpflichtet sind
Viele Grüße
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
haben Sie vielen Dank für Ihre sehr grundsätzlichen Fragen zum Thema Demokratie und politische Legitimation. Da Sie meine Antworten hier bei Abgeordnetenwatch offenbar sehr genau verfolgen, nehme ich natürlich gerne zu den von Ihnen aufgeworfenen Punkten Stellung. Allerdings - so muss ich offen sagen - irritiert es mich schon etwas, dass Sie im Hinblick auf den Zustand unserer Demokratie für sich offensichtlich bereits zu einer abschließenden Festlegung gekommen sind. Schließlich, so schreiben Sie, ergibt sich ihre bereits getroffene Feststellung für Sie aus einer Reihe von - teils sehr suggestiven - Fragestellungen, die ich nun beantworten soll. Dabei habe ich den Eindruck, dass Sie diese Fragen für sich selbst bereits abschließend beantwortet haben. Nicht umsonst hat Abgeordnetenwatch ja ihr erstes - beinahe wortgleiches - Statement aufgrund des fehlenden Fragecharakters nicht zugelassen. Das hat Sie offenbar nun dazu veranlasst, Ihre darin formulierten abschließenden Stellungnahmen jetzt einfach noch mal mit einem Fragezeichen zu versehen. Dennoch möchte ich Ihnen meine persönliche Position zu den von Ihnen aufgeworfenen Punkten darlegen.
Im Hinblick auf die UN-Konvention gegen Korruption haben Sie die Schwierigkeit gut erkannt: Das Hauptproblem bei der Ratifikation sind die grundgesetzlich festgelegten Bestimmungen zur Abgeordnetentätigkeit. Wie ich bereits in Reaktion auf die Frage von Herrn Matella dargelegt habe, kennt die UN-Konvention im Kern keinen Unterschied zwischen weisungsgebundenen Amts- und gewählten Mandatsträgern. Diese Unterscheidung ist in Deutschland jedoch immer üblich gewesen und in meinen Augen von großer Wichtigkeit. Schließlich macht es einen immensen Unterschied, ob ich als ernannter Beamter lediglich nüchtern und ohne Ansehen der Person schriftlich fixierte Gesetze zu vollziehen habe oder ob ich als gewählter Abgeordneter politische Interessen zu vertreten, bei Streitfragen abzuwägen, mich mit Betroffenen abzustimmen und letztendlich verbindliche Entscheidungen zu treffen habe. Dieser Unterschied ist für mich konstitutiv, wenn es um die Beschreibung politischer Ämter geht und ich bin fest davon überzeugt, dass diese grundsätzliche rechtliche Differenzierung sehr viel Sinn macht. Gewählte Mandatsträger sind einfach anders zu behandeln als ernannte Beamte, da sie gänzlich andere Aufgaben wahrnehmen. Dass das nicht nur die FDP so sieht, erkennen Sie auch daran, dass sich die Ratifikation der UN-Konvention aufgrund eben dieser rechtlichen Problematik bereits seit Jahren hinzieht.
Was Ihren Vorwurf angeht, Deutschland sei eine "Scheindemokratie" oder eine "Parteiendiktatur", so kann ich Ihnen nur aufs Schärfste widersprechen. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie, in der Parteien zweifellos eine zentrale Rolle einnehmen und Verfassungsrang haben. Für das Funktionieren demokratischer Strukturen und das Finden von Mehrheiten ist dies in meinen Augen auch unerlässlich. "Diktatorisch" oder "nur scheinbar demokratisch" ist daran jedoch - auch wissenschaftlich betrachtet - gar nichts. Vielmehr glaube ich, dass Ihnen die Definition einer Diktatur gänzlich unbekannt sein muss, wenn Sie einen derartigen Vorwurf in den Raum stellen. Ein kleiner Blick in die Literatur hätte Ihnen ausreichen müssen, um festzustellen, dass es unangemessen ist, die Bundesrepublik als Diktatur zu bezeichnen. So wird unter dem Begriff der Diktatur allgemein die "Herrschaft einer Person, Gruppe, Partei oder Klasse, die die Macht im Staat monopolisiert hat und sie unbeschränkt (...) ausübt" verstanden (Schultze, Rainer-Olaf: Diktatur, in: Nohlen, Dieter & Grotz, Florian (Hrsg.): "Lexikon der Politikwissenschaft" (C.H. Beck, 2011), 99-100, S.99).
All die in der Definition enthaltenen Elemente, die eine Diktatur ausmachen, treffen in Deutschland nicht zu. Vor allem aber ist Macht hierzulande weder monopolisiert noch kann sie unbeschränkt ausgeübt werden. Regelmäßige, allgemeine, freie und geheime Wahlen sowie Institutionen wie Bundesrat und Bundesverfassungsgericht sorgen dafür. Macht wird in Deutschland durch Wahlen und auf Zeit verliehen, ein jeder hat das Recht sich selbst mit einem Programm zur Wahl zu stellen, eine Partei zu gründen oder in einer Partei aktiv zu werden. All dies sind eindeutige und unbestreitbare Charakteristika einer Demokratie, die darüber hinaus noch einen großen Katalog von Grund- sowie Bürgerrechten kennt und schützt.
Selbstverständlich spielen Parteien in unserer repräsentativen Demokratie eine große Rolle. Das lässt sich nicht bestreiten. Aber Abgeordneten, die einer Partei aus bestimmten Überzeugungen beigetreten sind, vorzuwerfen, dass ihr Abstimmungsverhalten dem Programm der jeweiligen Partei entspricht, verkennt doch völlig den Zusammenhang von Ursache und Wirkung, von Eintrittsgrund und Abstimmungsverhalten. In Ihrer Fragestellung tun Sie so, als würden im Deutschen Bundestag massenhaft Parlamentarier allein aus opportunistischen Gründen gegen ihre eigenen und tiefsten Überzeugungen stimmen. Woher nehmen Sie diese Gewissheit? Woher haben Sie den Einblick in das Gewissen und die Überzeugungen der jeweiligen Abgeordneten, dass Sie glauben behaupten zu können, dass dies so sei?
Nochmals: Ohne Parteien und Fraktionen sowie ohne ein Minimum an geschlossenem Abstimmungsverhalten innerhalb von Fraktionen ist Demokratie unmöglich. Schließlich heißt Demokratie immer, dass Mehrheiten gefunden und dabei Kompromisse geschlossen werden müssen. Wenn Sie dies kritisieren, kritisieren Sie den Wesensgehalt demokratischer Strukturen. Denn wenn jeder in einer Gesellschaft seine Maximalforderungen uneingeschränkt zu verfolgen sucht, wird sich am Ende niemand durchsetzen können und letztlich überhaupt keine Lösung gefunden. Abgeordneten jedoch, die sich einer Kompromisslösung oder dem Programm ihrer jeweiligen Partei anschließen, vorzuwerfen, sie würden gegen ihr eigenes Gewissen handeln, ist in meinen Augen eine schlicht unhaltbare Behauptung.
Lassen Sie mich abschließend noch auf Ihre "Fragestellungen" eingehen, die Sie als Grundlage für Ihren Vorwurf der "Parteiendiktatur" verwenden:
1. Warum wird das Grundgesetz ist bis heute nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt? Warum wurde das Grundgesetz durch die Politiker zur "Verfassung" erhoben? Ist das nicht Verstoß gegen das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist 1948 in einer Zeit entstanden, in der Deutschland erst kurz zuvor die wohl schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte zu verantworten hatte. Die erste Demokratie auf deutschem Boden, die Weimarer Republik, war gescheitert und die Deutschen hatten nicht nur einen verheerenden Krieg sondern auch eine totalitäre Diktatur hinter sich. Noch kurz zuvor standen sie unter dem Einfluss einer menschenverachtenden Ideologie, die natürlich nicht von heute auf morgen aus den Köpfen der Bürger verschwunden war. Außerdem hatte die Weimarer Republik gezeigt, welche Gefahren von falsch verstandenen direktdemokratischen Elementen ausgehen können, soweit diese z.B. in einem allgemeinen Klima populistischer Stimmung stattfinden. Daher hat man sich bewusst dagegen entschieden, das Volk direkt über den Verfassungsentwurf abstimmen zu lassen. Das heißt allerdings nicht, dass das Grundgesetz undemokratisch entstanden ist. Vielmehr wurde es von gewählten Repräsentanten der Landtage der damals elf deutschen Länder - dem Parlamentarischen Rat - entworfen und beschlossen. Es ist also durchaus demokratisch legitimiert, da die Mitglieder des Parlamentarischen Rates demokratisch legitimiert waren. Allerdings nicht direktdemokratisch, sondern repräsentativ. Ein Prinzip, das sich bis heute in unserer Rechtstradition bewährt hat. Nicht über konkrete politische Einzelmaßnahmen stimmen wir als Bürger ab, sondern wir wählen unsere Vertreter, die unsere Interessen in den jeweiligen Gremien wahrnehmen. Deutschland ist eben eine demokratische Republik und keine direkte Demokratie. In meinen Augen ist dies auch gut so. Wie Sie im Hinblick auf die Entstehung des Grundgesetzes zu dem Schluss kommen, dass der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz geschaffen hat, selbst ein Verstoß gegen das Grundgesetz sein soll, ist mir schleierhaft. Wenn Sie hierauf eine Antwort erwarten, nennen Sie mir bitte die entsprechenden Artikel des Grundgesetztes sowie die zugehörige konkretisierende Rechtsprechung, auf die Sie sich beziehen.
2. das Wahlrecht: Verstößt das Wahlrecht nicht gegen das Grundgesetz? Weil die Pateien Ihre Abgeordnete "wählen" und auf die Landesliste setzen, so haben die Wähler keine Möglichkeit sogenannte Spitzenkanditaten ab zuwählen, Qerulanten kommen gar nicht mehr auf die Landesliste.
Auch hier wüsste ich gerne den konkreten Artikel des Grundgesetzes und/oder die Rechtsprechung, auf den Sie sich beziehen, wenn Sie behaupten, das Wahlrecht verstoße in seiner jetzigen Form grundsätzlich gegen das Grundgesetz. Dennoch lassen Sie mich klarstellen: Nicht die Parteien wählen die Abgeordneten in Deutschland, sondern die wahlberechtigte Bevölkerung. Mit der Erststimme wählen Sie direkt einen von mehreren Kandidaten, mit der Zweitstimme eine Partei. Wie schon gesagt: Parteien haben in Deutschland Verfassungsrang und stehen deshalb - meiner Meinung nach auch berechtigter Weise - auf dem Wahlzettel. Welche Kandidaten die Parteien dabei auf ihrer jeweiligen Liste aufstellen, ist ihre Sache. Auch dieser Aufstellungsprozess jedoch muss demokratisch erfolgen, so wie Parteien an sich in Deutschland demokratisch verfasst sein müssen. Auch bei der Listenaufstellung einer Partei hat jeder Bürger die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Er muss lediglich einer Partei beitreten und sich dort engagieren. Anders als Sie, sehe ich in Parteien jedoch noch einen weiteren Vorteil: Parteien wirken als Filter, bei der Auswahl von Kandidaten. Sie sorgen dafür, dass auf ihren Listen jene Personen stehen, die einen großen Rückhalt in der Partei haben und deren Überzeugungen dem Parteiprogramm am ehesten entsprechen. Das hat für den Wähler wiederum den Vorteil, dass er bei der Wahl einer Partei relativ sicher sein kann, dass deren Kandidat sich auch tatsächlich für das Programm der Partei einsetzt und nicht eine gänzlich andere politische Linie verfolgt. Schließlich ist es zumindest bei mir so, dass ich vor einer Wahl gerne wissen möchte, für welches politische Programm ich überhaupt meine Stimme abgebe. Kandidaten müssen - egal ob bei der Direktwahl im Wahlkreis oder bei der Listenaufstellung innerhalb von Parteien - Mehrheiten für sich finden können. Das ist der Kern von Demokratie. Wenn die sogenannten "Querulanten" dies innerhalb ihrer Partei nicht vermögen, haben sie in meinen Augen auch keine Legitimation, einen Platz im Parlament für sich zu beanspruchen. Oder möchten Sie gerne Abgeordnete haben, die eigentlich gar nicht von einer Mehrheit gewählt wurden? Und wenn ja, nach welchen Kriterien sollen solche Personen ausgewählt werden? Auf ihr ausgearbeitetes Konzept hierfür bin ich gespannt.
3. Warum werden Änderungen im Grundgesetz werden ohne Zustimmung des Volkes vorgenommen?
Auch hier muss ich auf das Legitimitätsmonopol der deutschen Parlamente verweisen. Direktdemokratische Abstimmungen sind in unserem Grundgesetz - mit der Ausnahme des Zusammenschlusses zweier Bundesländer - nicht vorgesehen. Das Monopol der politischen Legitimität liegt bei den gewählten Abgeordneten der Landtage und des Bundestags. Sie haben als Repräsentanten von Wahlkreisen, Parteien und Interessen über alle politischen Belange zu entscheiden; bei der Änderung des Grundgesetzes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Das ist in der Verfassung so festgeschrieben, und ich sehe derzeit keinerlei Bestrebungen, dies zu verändern.
4. Verstößt die Zusammensetzung der Bundesversammlung nicht ebenfalls gegen das Grundgesetz? Weil der jetzige Schlüssel nicht den Durchschnitt der Wähler darstellt, sondern es sind Wähler, welchen den einzelnen Parteien "verpflichtet" sind?
Bitte nennen Sie mir auch hier den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes sowie die konkretisierende Rechtsprechung, auf die Sie sich beziehen. Außerdem wüsste ich von Ihnen gerne, was genau der Durchschnitt der Wähler sein soll und wo im Grundgesetz dieser als relevantes Kriterium für die Zusammensetzung der Bundesversammlung festgeschrieben ist. Derartige Regelungen sind mir nicht bekannt. Außerdem ist mir keine Regelung bekannt, nach der die Mitglieder der Bundesversammlung formal einer Partei verpflichtet seien. Dass die Landtage bzw. Landtagsfraktionen natürlich Wahlmänner und Wahlfrauen in die Bundesversammlung entsenden, die ihren eigenen politischen Überzeugungen nahe stehen, ist in meinen Augen durchaus legitim. Wenn die Väter und Mütter des Grundgesetzes eine parteilich völlig unabhängige Bundesversammlung gewünscht hätten, hätten sie im Grundgesetz sicherlich einen anderen Modus der Zusammensetzung der Versammlung festgelegt. Das haben sie allerdings nicht getan.
Lassen Sie mich abschließend noch einige Worte verlieren: Aus Ihren Fragen - die eigentlich ja Stellungnahmen sind - lese ich eine sehr große Abneigung Parteien gegenüber. Das wird den Parteien in Deutschland, unabhängig von ihrer politischen Orientierung, in meinen Augen nicht gerecht. Parteien sind Orte des zivilgesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in unserer Gesellschaft. Die meisten Mitglieder arbeiten hier ohne Bezahlung und aus der tiefen Überzeugung heraus, dass sie unser Zusammenleben besser machen möchten. Parteien sind allesamt demokratisch organisiert und jeder hat die Möglichkeit, sich hier zu engagieren. Allerdings - und das ist in der Demokratie wichtig - müssen Mehrheiten gefunden und muss Überzeugungsarbeit geleistet werden. Das ist wahrlich nicht immer ein einfacher oder unbeschwerlicher Weg, doch er ist in einer Demokratie unumgänglich. Ohne Parteien würde unserer Gesellschaft, so meine feste Überzeugung, ein wichtiger Teil fehlen.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich selbst in einer Partei ihrer Wahl zu engagieren. Sie werden feststellen, dass Sie in der Regel mit offenen Armen empfangen werden und zahlreiche Möglichkeiten bekommen, sich selbst politisch einzubringen. Allerdings sage ich Ihnen auch schon jetzt, dass Sie sich an kaum einer Stelle zu 100 Prozent werden inhaltlich durchsetzen können. Denn genau wie Sie von der Richtigkeit Ihrer Argumente überzeugt sind, sind andere wiederum von der Richtigkeit ihrer eigenen Argument überzeugt. Politik in der Demokratie heißt Kompromisse machen, Diskussionen führen und Unterstützung mobilisieren. Das ist nicht immer einfach, aber unumgänglich - egal ob in einer direkten oder einer repräsentativen Demokratie. Von daher: Engagieren Sie sich, denn das ist immer die beste Alternative, um Dinge zu bewegen.
Aus Berlin grüßt Sie freundlich
Ihr Otto Fricke