Frage an Otto Fricke von Uwe R. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Fricke,
wenn der Rettungsschirm installiert ist, darf der Gouverneursrat Zugriff auf die deutschen Staatsfinanzen nehmen.
Ist es richtig, dass dann innerhalb von 7 Tagen Gelder aus Deutschland angefordert werden können?
Ist es richtig, dass es dagegen kein Widerspruchsrecht gibt?
Ist es richtig, dass Sie dieser Vereinbarung im Bundestag zustimmen werden?
Wenn ja, wie sehen Sie in unseren GG verankerten demokratischen Kontrollpflichten?
Wie erklären Sie dann dem Bürger Ihre politische Verantwortung für diese intransparente Vereinbarung?
Woher nehmen Sie die Gewissheit dass weder Renten- noch Krankenkassen Gelder beisteuern müssen?
Sehr geehrter Herr Roesger,
besten Dank für Ihre Frage zum Thema ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus). Die Frage der dauerhaften "Rettung des Euros" beschäftigt nicht nur die Politiker aller Fraktionen, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger, die mit sehr ähnlichen Fragen an mich herantreten.
Ich erlaube mir deshalb Sie auf meine Antwort an Peter Hauschild vom 31.1. zu verweisen, der ebenfalls an der Arbeits- und Funktionsweise des ESM interessiert war. Meine Ausführungen sollten alle Ihre Fragen beantworten. Falls darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht sich an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke