Frage an Otto Fricke von Ottmar M. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Fricke,
mit Verlaub, das war keine Antwort auf die gestellten Fragen! Steuersenkungen sollen die Staatsfinanzen sanieren? Es ist immer wieder erstaunlich, wie genau unsere Politiker wissen, wie man die Probleme (hier Staatsfinanzen) lösen kann. Leider sieht die Realität anders aus. Wenn Steuersenkungen ein probates Mittel sind, warum reden wir dann über Staatsschulden? Warum hat die FDP es während ihrer Regierungsbeteiligung von 1969-98 nicht bewiesen? Immerhin wurde die FDP abgewählt! Die Steuern für Spitzenverdiener und Unternehmen wurden schon von Rot-Grün gesenkt. Sind die Staatsschulden dadurch gesunken? Was würde die „Alleinregierung Fricke“ tun, um das Problem der Staatsverschuldung zu lösen? Steuersenkungen, so erklären Sie unter Berufung auf Experten, finanzieren sich zu einem Gutteil selbst. In welchen Ländern ist dies dauerhaft gelungen? Nennen Sie doch eines, mir ist keines bekannt. Im Gegenteil, die USA und Irland haben die Steuern gesenkt. Wie hoch ist dort die Staatsverschuldung? Hier ist es jedenfalls nicht gelungen. Im Haushalt 2012 sind ca. 26 Mrd. neue Schulden geplant, mithin mehr als 2011. Auch danach soll die Verschuldung steigen! Wie entlastet die FDP die Bürger? Ist es nicht vielmehr das Prinzip rechte Tasche/linke Tasche, wenn geringfügiger Entlastung deutlich höhere kommunale Abgaben und Gebühren/Eigenbeteiligungen für Gesundheit, Rente und Pflegeversicherung gegenüberstehen? Wenn Unternehmen diverse Veranstaltungen und staatl. Bildungseinrichtungen sponsern, weil der Staat angeblich kein Geld hat, weshalb müssen dann weiter die Steuern gesenkt werden, Herr Fricke? Wenn in Banken, die letztendlich vom Eingreifen des Steuerzahlers profitiert haben, schon wieder ordentliche Boni für die Führungen gezahlt werden, warum können dann keine höheren Körperschafts-/ Einkommenssteuern erhoben werden? Die Banken werden doch über die niedrigen Zinsen der EZB schon subventioniert, die mit Aufschlägen weiter verliehen werden.
O. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne versuche ich erneut eine Beantwortung Ihrer Fragen. An meiner differenzierten Perspektive wird sich aber auch dann nichts ändern. Ein schwarz-weiß Denken halte ich, in Anbetracht der komplexen politischen Probleme, für nicht angebracht.
Leider habe ich mittlerweile, auch durch Ihre Mails, die mich nicht über dieses Forum erreichen, das Gefühl, dass Ihnen ein Austausch von Argumenten nicht wichtig ist. Es geht Ihnen vielmehr darum, Ihre Perspektive der Dinge hier dogmatisch aufzuzeigen. Ich befürchte nur, dass dies anderen Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter hilft. Dennoch lege ich Ihnen gerne erneut meine Sichtweise der Dinge dar:
Steuern für Spitzenverdiener und Unternehmen
Mit der Besteuerung von Einkommen sog. Spitzenverdiener (der Spitzensteuersatz von 42% gilt heute bereits ab 52.882 €, für Einkommen über 250.731 € gilt ein Steuersatz von 45%) sollen, so die Theorie, mehr Mittel dem Haushalt zugeführt werden, um das Haushaltsloch zu füllen. In der öffentlichen Diskussion taucht aber immer wieder ein weiteres Argument auf, dass noch wichtiger zu sein scheint: der Wunsch nach einer scheinbaren Verteilungsgerechtigkeit soll befriedigt werden. In diesem Zusammenhang gibt es von anderen Parteien die verschiedensten Vorschläge Besserverdiener stärker zu belasten. Diese reichen von einer Reichensteuer für Einkommen ab 250.000 Euro, über höhere Verbrauchssteuern auf Luxusartikel bis hin zu Vorschlägen die Vermögenssteuer wieder ein zuführen.
Das Ziel all dieser Entwürfe ist es, Vermögende stärker an der Finanzierung der Staatsausgaben zu beteiligen und eine gleichmäßigere Verteilung von Ressourcen zu erreichen. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit, muss allerdings gerade eine seriöse Politik zu unterscheiden wissen.
Die Vermögenssteuer hat im letzten Jahr ihrer Erhebung (das Bundesverfassungsgericht hatte sie 1995 als verfassungswidrig erklärt), 1996, Erträge in Höhe von 9 Mrd. DM (4,6 Mrd. Euro) erbracht. Darüber hinaus war fraglich, ob wirklich nur die Vermögenden mit dieser Steuer belastet wurden (Hierzu ausführlich: Prinz, Aloys (2003): Auswirkungen einer höheren Erbschaftssteuer und einer Wiedereinführung einer Vermögenssteuer. In: Datenverarbeitung. Steuer. Wirtschaft, Recht.) Darüber hinaus würden gerade mittelständische Unternehmen übermäßig belastet, wie Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim zeigen. Zudem sprechen die Verwaltungskosten dieser Steuer nicht unbedingt für die Vermögenssteuer.
Zu einem ähnlichen Urteil kann man kommen, wenn man die sog. Reichensteuer analysiert, die in Deutschland seit 2007 erhoben wird. Im Jahr 2008 wurden ca. 800 Mio. Euro erzielt, 2009 lag das Aufkommen nur noch bei 600 Mio. Euro. Würde man an dieser Stelle einen weitaus höheren Ertrag erzielen wollen, gehen Experten weitgehenden von Ausweichreaktionen der Betroffenen aus. Somit scheinen die Zusatzkosten eher hoch und die Umverteilungseffizienz eher gering. Hier ist es besonders ärgerlich, dass in der Öffentlichkeit nur mit hochdotierten Managergehältern argumentiert wird. Für diese Berufsgruppe sind Einkommenssteuern gleich Lohnsteuern und ein bis zwei Prozent höhere Steuern dürften für sie zu schultern sein. Aber über 90 % der deutschen Unternehmen sind kleine und mittlere Familienunternehmen, deren eigentliche Unternehmenssteuer die Einkommensteuer ist. Steuererhöhungen für diese tragende Säule unserer Wirtschaft, sind Gift für jeglichen wirtschaftlichen Aufschwung und neue Arbeitsplätze. Weder zur Umverteilungsgerechtigkeit noch zur Haushaltskonsolidierung, die für mich als Haushälter Vorrang hat und Sie als Bürger besonders umtreibt, eignen sich diese Steuern, auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag. Darüber hinaus tragen die „Wohlhabenden“ in großen Umfang das Aufkommen der Einkommenssteuer in Deutschland: die reichsten 10 % der Einkommenszahler schultern bereits 53% des Aufkommens, die oberen 25% bringen 75%, die unteren 25% zahlen praktisch keine Einkommenssteuer. Unsere Gesellschaft ist viel solidarischer als es scheint –auch dank der Wohlhabenden in Deutschland.
Nachhaltige Haushaltskonsolidierung
Haushaltspolitik ist die Verwendung finanzieller Ressourcen für gesellschaftliche Zwecke. Zu den Aufgaben der Politik im Allgemeinen und der Pflicht der Haushaltspolitiker ist es somit einen Ausgleich zwischen den konkurrierenden Ansprüchen, die an den Staat gestellt werden, zu finden. Dies geschieht im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Forderungen und knappen Haushaltsmitteln. Der Haushalt eröffnet damit immer einen Blick auf die politischen Auseinandersetzungen der Vergangenheit und weist auf Sachverhalte hin, die in der Zukunft liegen. Als Haushälter haben wir die Verpflichtung auf bestimmte Funktionen zu achten. Dazu zählen: faire Balance zwischen den verschiedenen Einkommensklassen, regionale Unterschiede, Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsgrad, das außenwirtschaftliche Gleichgewicht und ein stetiges Wirtschaftswachstum. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Kreditaufnahme einer Regierung keiner ideologischen Orientierung folgt, sondern durch eine Eigendynamik unseres politischen Systems geprägt ist. Alle Parteien und alle Bürgerinnen und Bürger sind sich einig, dass gespart werden muss. Einsparvorschläge, die einen selbst treffen, haben allerdings die wenigsten. Das Problem ist nur, dass Sparmaßnahmen ihren Nutzen, nämlich die Entlastung zukünftiger Generation erst in der Zukunft entfalten, Konsolidierungskosten jedoch sehr zeitnah für jeden Bürger spürbar sind.
Der hohe Schuldenstand in Deutschland ist vor dem Hintergrund einer generationsgerechten Politik und der Förderung von Wachstum und Beschäftigung nicht tragbar, deshalb hat die FDP dafür gesorgt, dass die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen wird. Gleich zu Beginn der Legislatur ist die schwarz-gelbe Koalition für ihr ‚Sparpaket‘ schwer gescholten wollen. Die angestrebten Maßnahmen sind jedoch ein ausgewogenes Sparprogramm, weil sie alle Teile der Gesellschaft einbeziehen und dazu geeignet sind, die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten. Der Finanzsektor, die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung, aber auch die Empfänger ineffizienter Doppelleistungen des Sozialsystems müssen ihren Beitrag dazu leisten, die Staatsfinanzen zu sanieren und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.
Der Vorwurf des ´sozialen Kahlschlags´ und der einseitigen Belastung der ´Schwächsten´ in der Gesellschaft trägt nicht. Der Anteil der Sozialausgaben am Bundeshaushalt beträgt deutlich mehr als die Hälfte, während die Sparmaßnahmen im Bereich des Arbeitslosengelds II und beim Elterngeld knapp ein Drittel der Einsparsumme des Sparpaketes ausmachen. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Koalition auf eine soziale Balance geachtet haben.
Der Bildungsbereich ist von Sparmaßnahmen komplett ausgenommen - davon profitieren auch Kinder aus Hartz IV-Familien. Forschung, Bildung und Entwicklung sind und bleiben ein Schwerpunkt der christlich-liberalen Koalition. Bei den zugesagten zusätzlichen 12 Mrd. Euro bis 2013 wird es keine Kürzungen geben. Wir setzen damit eine klare Priorität für die Zukunft unseres Landes.
Griechenland ist für uns ein mahnendes Beispiel. Wegen einer unsoliden Haushaltspolitik mussten in Griechenland Renten und Gehälter im öffentlichen Dienst gekürzt sowie die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern erhöht werden. So etwas gilt es in Deutschland zu vermeiden.
Solide Staatsfinanzen sind eine unverzichtbare Grundlage für soziale Stabilität, für neue Arbeitsplätze und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.
Mit dem Sparpaket ist eine Weichenstellung für eine strukturelle und dauerhafte Konsolidierung des Bundeshaushalts erfolgt. Das Sparvolumen von 13,2 Mrd. Euro in 2011 wächst bis 2014 auf 26,6 Mrd. Euro an. Damit umfasst das Sparpaket in den nächsten vier Jahren ein Gesamtvolumen von über 80 Mrd. Euro. Trotzdem ist auch dann die Neuverschuldung noch nicht bei Null angelangt. Alleine deshalb muss mit dem Motto ´Sparen ja, aber bitte nicht bei mir!´ Schluss sein, wenn wir auf Dauer einen handlungsfähigen Staat erhalten wollen. Wer einzelne Punkte des vorgelegten Sparpaketes kritisiert, ist daher eingeladen, vernünftige Alternativen zu benennen.
Nur ein finanziell gesunder Staat kann ein handlungsfähiger Staat sein. Ein handlungsfähiger Staat ist wichtig für die Schwachen und Bedürftigen dieser Gesellschaft. Aus diesem Grund ist das Sparpaket und die damit angestrebte Haushaltssanierung auch ein Gebot der Gerechtigkeit!
Beispiele erfolgreicher Steuersenkungen
Sie wollen ein Beispiel eines Staates der erfolgreich die Steuern gesenkt hat?! Vielleicht schauen Sie sich die Fundamentaldaten Deutschlands an. Wir erleben derzeit einen robusten Wirtschaftsaufschwung und eine historisch niedrige Arbeitslosenquote. Dies ist auch auf die Steuersenkungspolitik der vergangenen Jahre zurückzuführen. Bislang wurde aber die Ausgabenseite zu wenig beachtet – denn: Steuersenkungen sind ohne Ausgabenkürzungen nicht machbar. In dieser Regierung steht die FDP dafür ein, dass die Sparziele und das Bestreben nach einem ausgeglichenen Haushalt beachtet werden. Darüber hinaus zeigen Empirische Studien, dass Einkommensteuerentlastungen nicht nur in der kurzen Frist positiv auf Wachstum und Beschäftigung wirken. Der positive Wachstumseffekt hält auch dauerhaft an, denn er wirkt mobilisierend auf das Arbeitsangebot und löst Investitionen aus, die ihrerseits ein höheres Produktionsniveau ermöglichen. Dieser dauerhafte Wachstumseffekt ist gerade auch für die Finanzpolitik höchst willkommen. Weil Steuersenkungen neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts vor allem die Binnenkonjunktur stärken, machen sie die Volkswirtschaft zudem weniger abhängig von den Schwankungen der Weltwirtschaft. Nicht zuletzt sind Steuersenkungen gerade in Zeiten, in denen der Konsolidierungsdruck geringer zu werden scheint, ein wichtiges Instrument, um die Ausgabendisziplin aufrecht zu erhalten. Die erforderliche strukturelle und qualitative Konsolidierung der öffentlichen Haushalte darf nicht durch immer neue Begehrlichkeiten an den Staat ausgehöhlt werden. Auch die Steuerzahler von morgen haben einen Anspruch darauf, dass die staatlichen Mittel heute effizient und vor allem langfristig orientiert verwendet werden.
Mittelfristige Finanzplanung
Der Haushaltentwurf und die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sehen vor, die Neuverschuldung im Jahr 2012 auf 26,1 Milliarden Euro zu senken. Der mit Abstand größte Einzeletat im Bundeshaushalt ist der für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dennoch ist er mit fast 127 Milliarden Euro um 18 Milliarden Euro geringer als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war. Zudem investiert die Bundesregierung die Rekordsumme von 12,9 Milliarden in Bildung und Forschung. Im Vergleich zu 2011 ist das ein Zuwachs von fast 11 Prozent. Dieser wachstumsfreundliche Konsolidierungskurs schafft die Voraussetzungen für den erfolgreichen Schuldenabbau. Die starke Wirtschaftskonjunktur hat dazu beigetragen, dass der Bund im vergangenen Jahr mit nur 17,3 Mrd. Euro neuen Schulden ausgekommen ist . Eingeplant war ursprünglich mehr als das Doppelte.
Im Jahr 2010 musste der Bund noch 44 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen, um seinen Haushalt zu finanzieren. Grund für den hohen Finanzierungsbedarf waren die Konjunkturpakete. Mit ihnen hat Deutschland die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und 2009 gut überbrückt. Für 2012 wird der Bund die Aufnahme von neuen Schulden weiter zurückfahren: 26,1 Milliarden Euro sind trotz zusätzlicher Haushaltsbelastungen vorgesehen.
Die Bundesregierung hält die Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Sie senkt die Nettoneuverschuldung in jährlichen Schritten. Denn ab 2016 darf der Bund nur noch neue Kredite von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Für 2014 wären nach der Schuldenregel noch 31,6 Milliarden Euro neue Schulden erlaubt, für 2015 noch 23,4 Milliarden Euro. Die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung bleibt klar darunter: 2014 soll die Neuverschuldung 18,7 und 2015 14,7 Milliarden betragen.
Das Prinzip „Rechte-Tasche-Linke-Tasche“, dass Sie erwähnen, gibt es nicht. Auch wenn z.T. Steuersubventionen von Bundesgesetzen, Landes- und Gemeindehaushalte belasten und somit eine Begünstigung einer fremden Kasse darstellen, darf dies nicht zu höheren kommunalen Gebühren führen. Hier gilt, dass Gebühren sich an den Kosten der zur Verfügung gestellten Leistung orientieren müssen. Sprich eine Haushaltssanierung unter Zuhilfenahme erhöhter Gebührensätze ist nicht zulässig (siehe §3 S. 1 Verwaltungskostengesetz).
Laut Studie der OECD wird der Faktor Arbeit in Deutschland deutlich stärker mit Sozialabgaben und Steuern belastet als in den meisten anderen OECD-Ländern. Das Steuersystem ist im Grundsatz noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen und bedarf einer gründlichen Reform. Auch unsere Sozialsysteme müssen effizienter gestaltet werden, wenn sie den Herausforderungen der demographischen Entwicklung standhalten wollen. Unser Gesundheitsminister Daniel Bahr zeigt derzeit, wie es möglich ist soziale Systeme so zu reformieren, dass Überschüsse erwirtschaftet werden. Als FDP treten wir konsequent dafür ein, dass die Früchte der Reformanstrengungen auch den Bürgerinnen und Bürger zu Gute kommen. Hierzu empfehle ich folgende Artikel: http://www.n-tv.de/politik/Roesler-will-Sozialabgaben-senken-article3754711.html
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13862936/Bahr-fordert-Kassen-zu-Beitragsrueckerstattung-auf.html
Boni bei Banken
Die FDP setzt sich für einen leistungsfähigen und international konsistenten Regelungsrahmen ein, der die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft nicht beeinträchtigt. Die Bankenaufsicht erhalt stärkere Eingriffsrechte, wenn Banken in einer Krisensituation sind. Die Banken werden mit einer Bankenabgabe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32010346_kw43_de_banken_restrukturierung/index.html erstmals für die Kosten zur Bewältigung einer Finanzkrise herangezogen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird geregelt, dass Ratingagenturen besser beaufsichtigt werden, Ratinganalysten künftig nicht mehr Kunden beraten und sie gleichzeitig bewerten dürfen. Zudem wird die Vergütung von Banken und Versicherungsunternehmen wieder stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Unangemessen hohe Bonuszahlungen kann die Bankenaufsicht unterbieten. Konkret bedeutet dies: Als Gegenleistung für staatliche Garantien ist von den Banken eine „marktgerechte Vergütung“ zu zahlen, außerdem wird die Geschäftspolitik auf „Nachhaltigkeit“ geprüft. Bei einer Übernahme von Risikoaktiva werden zudem die Anreizwirkung und Angemessenheit des Vergütungssystems der jeweiligen Bank untersucht, die Vergütung von Organmitgliedern sollte 500 000 Euro p.a. nicht überschreiten, die Einräumung von Boni ist stark eingeschränkt, und es darf keine Dividendenausschüttung erfolgen. Im Falle der Rekapitalisierung kommt noch die Auflage hinzu, dass vor allem Kredite an kleine und mittelständische Kunden vergeben werden sollten.
Was die von Ihnen genannte Subventionierung der Europäische Zentralbank (EZB) angeht, sei daran erinnert, dass diese unabhängig ist. http://www.ecb.int/ecb/orga/independence/html/index.de.html
Ich hoffe Ihnen damit Ihre Fragen zur Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen, frühlingshaften Grüßen.
Otto Fricke