Frage an Otto Fricke von Gudrun G. bezüglich Senioren
Wann erfolgt die Zwangsabgeltungssteuer für griechische Konto und Depotinhaber in der Schweiz, Liechtenstein und anderen Steuerparadisen (z.B. Singapur) vor einem Gläubigerverzicht über 50% von deutschen Besitzern von griechischen Staatsanleihen und Überwachung des griechischen Abgeltungssteuerkontos durch Herrn Regling und Veröffentlichung auf der EFSF Internetseite damit die Anleihen Zeichner von z.B. Herrn Reglings letzten Arbeitgeber aus Singapur beruhigter zeichnen können? Wann teilt die Bundesregierung den Steuerzahlern mit ob die CDS Staatsanleihenausfallversicherungen die die internationalen Investment Banken auf Basis von Insiderinformationen nach den Verhandlungen mit den Regierungspolitikern anonym für ihre Banken ausserbörslich kaufen konnten ausgezahlt werden bei dem geplanten 50% Schuldenschnitt für den griechischen Staat? Wie viele Eurogendfor Polizisten befinden sich aktuell in Griechenland und wie war seit Jahresanfang die Stationierungsveränderung hinsichtlich der Anzahl an EU Beamten und die Motive? Ist die EU bei der Retro/Provisionsermittlungen bzgl. der Rüstungs-Deals der gestern entlassenen griechischen militärischen Führungsriege hinsichtlich der Nachrichtenmitteilungen an die deutschen Steuerzahler schon weiter gekommen? Wer ist der Überweisungskontrollbetreuer bzgl. der U-Boot Subventionszahlungen in Deutschland? Wann werden von Umweltgiften (Uran, Plutonium, Asbest, Quecksilber, ...) verseuchte Gebiete von der Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer in Deutschland wie in Griechenland befreit? Ab wann erhöhen Sie das Strafmaß für insbesondere Mietbetrug, Tierquälerei und Sachbeschädigung durch Mietnomaden auf 1 Jahr Freiheitsstrafe? Ab wann richten Sie Zwangsbetreuungen für mittellose Mietnomaden ein so dass das Sozialamt ein Haustierverbot praktiziert und die Miete an die Vermieter überweist und für die Mietnomaden geklaute Schlosszylinder bei den Vermieterwohnungen wieder einbaut?
Sehr geehrte Frau Günther,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die allerdings eine Fülle von Themen anschneidet, die ich leider nicht in Gänze beantworten kann. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, aber Ihre Fragen zu Europäischen Gendarmerie (Eurogendfor), Abgeltungssteuern, u.a. zog einige Anfragen nach sich. Um Ihre Fragen ein wenig zu ordnen, beantworte ich sie nach Themen sortiert:
Eurogendfor
Um direkt bei dieser Frage zu bleiben: Alle Aussagen zu Stationierungen oder möglichen Stationierungsveränderungen von Eurogendfor im Kontext mit Griechenland sind, laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, in den Bereich der Verschwörungstheorien einzuordnen. Für detaillierte Informationen empfehle ich Ihnen die folgende Webseite: http://www.eurogendfor.eu/ Hier können auch direkt Fragen zur Truppe gestellt werden.
Abgeltungssteuer Schweiz/Lichtenstein
Zu diesem Thema habe ich ebenfalls den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages beauftragt mir einen Überblick über den aktuellen Sachstand zu geben. Unter dem Titel: "Abgeltungssteuer in der Schweiz und in Liechtenstein im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen" habe ich folgende Antwort erhalten:
1. "Abgeltungssteuer in der Schweiz
Die Schweiz strebt in Verhandlungen an, unversteuerte Gelder zu ,regularisieren´ und eine Abgeltungssteuer für künftige Kapitalerträge auszuhandeln. Die gesamten Steuererträge würden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung an das Wohnsitzland abgeführt. Der Name des Kunden solle zu Wahrung des Bankgeheimnisses nicht genannt werden. Außerdem verlangt die Schweiz in dem Vertragsstaat einen besseren Marktzugang für schweizerische Finanzinstitute und eine Lösung der Problematik des Kaufs von illegal erworbenen Steuerdaten.
Entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen wurden mit Deutschland und Großbritannien geschlossen. Für zukünftige Kapitalerträge beträgt der Abgeltungssteuersatz für deutsche Steuerpflichtige 26,375 Prozent (zusammengesetzt aus dem in Deutschland geltenden Satz in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). In Großbritannien gibt es keine Abgeltungssteuer. Deshalb betragen die Steuersätze je nach Kategorie der Kapitaleinkünfte zwischen 27 und 48 Prozent. In einer Information der Eidgenössischen Finanzdepartements heißt es, dass die Schweiz bereit ist, ,auch mit anderen interessierte Ländern solche Lösungen zu sondieren.´
2. Abgeltungssteuer in Liechtenstein
Lichtenstein hat bisher nur den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Luxemburg und Österreich (und darüber hinaus mit Uruguay, Hongkong, San Marino und der Schweiz) Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Mit vielen anderen Staaten bestehen Verpflichtungen zum Austausch von Steuerinformationen (Tax Information Exchange Agreements).
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg und Österreich enthalten keine Bestimmungen über eine Abgeltungssteuer. Das am 17. November 2011 zwischen Lichtenstein und Deutschland unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen enthält ebenfalls keine Vorschriften über Verfahren zur abgeltenden Besteuerung von Kapitaleinkünften. Diese sollen Gegenstand eigenständiger Verhandlungen sein. Mit dem Vereinigten Königreich hat Liechtenstein eine Vereinbarung getroffen, ,das britischen Finanzplatzkunden besondere Konditionen zur steuerlichen Legitimation bietet.´ "
Kurz nach Ihrer Anfrage im November hat das Eidgenössische Finanzdepartement veröffentlicht, dass die Schweiz und Griechenland ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Darin wird festgehalten: "Nebst der Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard wird im Protokoll unter anderem festgelegt, dass Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen oder an Gemeinwesen künftig von der Quellensteuer befreit werden. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Zinsen wird von heute 10 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt." http://www.efd.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00467/index.html?lang=de&msg-id=36054
Für weitere Informationen stehen Ihnen sicherlich das eidgenössische Finanzdepartement bzw. die liechtensteiner Finanzverwaltung zu Verfügung. http://www.stv.llv.li/
Mietnomaden
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für ein Mietrecht ein, das einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Mieter und der Vermieter darstellt.
Das von Ihnen angesprochene Mietnomadentum hat sich in den letzten Jahren als großes Problem herausgestellt. Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die nicht zahlungswillig und/oder nicht zahlungsfähig sind und unter Ausnutzung des sozialen Mietrechts in rascher Folge von einer Mietwohnung in die nächste ziehen und diese vielfach in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Hinzu kommt, dass viele Mietnomaden ihre Identität verschleiern und wirtschaftlich geordnete Verhältnisse vortäuschen. Besonders betroffen sind private Vermieter. Im Einzelfall kann dies zum finanziellen Ruin des Vermieters und zum Verlust der Immobilie, die häufig einen Teil der Altersversorgung des Vermieters bildet, führen. Vor allem führt dies auch zu einer Verunsicherung der privaten Vermieter. Durch die Hinterlegungsanordnung soll der Vermieter davor geschützt werden, dass er durch die Dauer des Hauptsacheverfahrens einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil der Mieter am Ende nicht mehr in der Lage ist, die monatlich fällig gewordenen aber einbehaltenen Entgelte zu bezahlen. Des Weiteren wird das Räumungsverfahren effizienter und kostengünstiger gestaltet. Dazu wird die in der Praxis entwickelte sog. Berliner Räumung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dies erspart dem Vermieter insbesondere den Kostenvorschuss für die hohen Transport- und Lagerkosten des Räumungsguts. Auch die Räumungsvollstreckung gegen Dritte, dem Vermieter bis dahin unbekannten Person in der Wohnung, wird erleichtert. Aus meiner anwaltlichen Tätigkeit weiß ich, welchen Schaden Mietnomaden anrichten können.
Sehr geehrte Frau Günther, Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben. Wie ich gesehen habe, haben Sie von Ihrem guten Recht Gebrauch gemacht, Ihre Fragen vielen verschiedenen Abgeordneten zu stellen. Auch für mich wäre es interessant, ob auch die Fragen beantwortet werden können, auf die ich keine Antwort wusste.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke