Frage an Otto Fricke von Marius M. bezüglich Finanzen
Lieber Herr Fricke,
wieviel von dem Geld, das derzeit vom Bund in den Bankensektor gepumpt wird, sollte den Bankaktionären geschenkt werden?
Aus welchem Grunde sollte den Aktionären Geld geschenkt werden?
Welche Maßnahmen muß der Bundestag ergreifen, um die erfolgten Geldgeschenke zu kontrollieren und die Interessen der Steuerzahler angemessen zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Mentor
Sehr geehrter Herr Mentor,
weder Aktionären noch Eigentümern von Banken (übrigens auch den von Landesbanken) sollte und darf der Staat (hier der Bund) Geld schenken! Nach den hochkomplexen staatlichen Rettungsaktionen des vergangenen Herbstes mag bei einigen der trügerische Eindruck entstanden oder erweckt worden sein, dass dies dennoch geschehen sei. Auch deshalb bin ich für Ihre Frage sehr dankbar, gibt sie mir doch die Gelegenheit, in dieser Sache einige Dinge klarzustellen.
Die staatliche Finanzmarktstabilisierung der vergangenen Monate war alternativlos. Mit der Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der Bereitstellung finanzieller Ressourcen hat die öffentliche Hand – mit ausdrücklicher Zustimmung der oppositionellen FDP – einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes gesetzt. Dies folgte der Zielsetzung, eine dauerhafte Gefährdung für den heimischen Finanzplatz, die Realwirtschaft und damit die wirtschaftliche Grundlage aller Bürger in Deutschland nachhaltig abzuwenden. Hierfür ist es leider weiterhin notwendig, die Funktionsfähigkeit der Marktprozesse durch zeitlich begrenzte staatliche Risikoabsicherungen zu gewährleisten.
Der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (SoFFin) ist zu diesem Zwecke als "Sondervermögen" des Bundes errichtet worden. Dieser beinhaltet ein Garantievolumen von 400 Mrd. und ein Kreditvolumen von 80 Mrd. Euro. Sowohl für die Vergabe von Garantien, als auch für Kredite werden vom SoFFin gegenüber den betroffenen Banken Gebühren erhoben. Geflossene Mittel müssen selbstverständlich zurückerstattet werden. Von "Geldgeschenken" kann also keine Rede sein. Im Übrigen bedeutet jede Stützungsmaßnahme auch eine Begrenzung von Managergehältern und staatliche Einflussnahme, so dass jedes Unternehmen auch deshalb einen Anreiz hat, die Garantie nicht in Anspruch zu nehmen oder den Kredit alsbald zurückzuzahlen.
Auf Initiative der FDP ist im Finanzmarktstabilisierungsgesetz ferner ein parlamentarisches Kontrollgremium vorgeschrieben, welches entsprechend eingerichtet wurde und seine Kontrollfunktion übernimmt.
Dass die USA Mitte September 2008 Lehman Brothers nicht vor einem Absturz bewahrt haben, hat sich als Fehler mit katastrophalen Folgen für die Wirtschaft weltweit erwiesen. Die dadurch ausgelöste Erschütterungsdynamik ist bis heute in allen Bereichen und längst nicht nur im Finanzsektor spürbar.
Ein vergleichbares Desaster konnte durch die besonnenen aber gleichwohl auch entschlossenen Maßnahmen im vergangenen Herbst in Deutschland vermieden werden.
Dabei geht es nicht um die Rettung von Aktionären, die sich mit dem Kauf ihrer Aktien ja ganz bewusst auch in ein gewisses Risiko begeben haben. Es kann nicht Aufgabe der Steuerzahler und damit der Solidargemeinschaft sein, dieses Risiko abzufedern oder gar aufzufangen.
In der Hoffnung, Ihnen Ihre Fragen damit nicht nur beantwortet, sondern auch weitere Einblicke gegeben zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Otto Fricke, MdB