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Otto Fricke
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Frage von Helmut H. •

Frage an Otto Fricke von Helmut H. bezüglich Finanzen

Ich wende mich an Sie als Vorsitzender des Haushaltsausschusses, weil ich über die Dienstwagennutzung von Frau Ministerin Ulla Schmidt innerhalb Spaniens emport bin.

Warum nutzt Frau Schmidt dort nicht für Ihre dienstlichen Termine einen Leihwagen und rechnet diesen über ihre Dienstreise ab? Kann den eine Ministerin ohne Genehmigung einfach einen Dienstwagen mit nach Spanien nehmen.? Gehen die Flugkosten zu einhundert Prozent in die Abrechnung der Dienstreise ein oder wird ein privater Anteil angesetzt für den Urlaub?
Eine weitere Frage, die man fast vergißt, ist die nach den Personlkosten für den Chaffeur. Wer kommt den für das Gehalt des Chauffers und seine Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Spanien auf? Sicherlich befindet der Herr sich dort nicht dauernd im Dienst. Wird das Gehalt dann trotzdem weitergezahlt.

Fragen über Fragen, auf die eine Ministerin antworten sollte.
Können Sie nicht als Vorsitzender des Haushaltsausschusses die Frau Ministerin Schmidt zur Rechenschaft über ihr sehr merkwürdiges "Dienstreiseverständnis" auffordern?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heckner,

die Nachricht, dass Ulla Schmidt der Dienstwagen während ihres Spanien-Urlaubs gestohlen worden ist, beschäftigt mich seit einigen Tagen. Auch ich habe einige Fragen dazu im Kopf. Erste nähere Informationen über die Dienstwagenbenutzung von Ministerin Schmidt hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Haushaltsausschuss in der letzten Woche übermittelt. Darin wird darauf hingewiesen, dass Frau Ministerin Schmidt Flüge und Urlaubsaufenthalt privat bezahlt hat. Davon waren aber bisher auch alle (so auch ich) ausgegangen.

Bezüglich des Fahrers, der Angestellter des Ministeriums ist und für ihn ist grundsätzlich jede Fahrt mit dem Dienstwagen – auch ins Ausland– Arbeitszeit, wenn er nicht etwas anderes im Einzelfall vereinbart hat, was mir im konkreten Fall jedoch nicht bekannt ist. In konkreten Fall sind darüber hinaus „lediglich“ Übernachtungskosten und ein Tagegeld (wohl 30 Euro) angefallen. Der Haushaltsausschuss ist noch dabei weitere Fakten zu sammeln. Eines will ich jedoch schon vorweg nehmen: Generell darf auch die Bundesministerin – wie alle Mitglieder des Bundeskabinetts – ihren personengebundenen Dienstwagen für dienstliche und private Fahrten (mit Fahrer) nutzen. Für die private Nutzung muss sie dann, ungefähr wie ein Arbeitnehmer, der einen Wagen gestellt bekommt, nach gesetzlich geregelten Vorgaben (Bsp. Pauschal 1% Bruttolistenpreis oder Fahrtenbuch), entsprechend zahlen, bzw. sich sogenannte fiktive Einnahmen, die dann von ihr zu versteuern sind, anrechnen lassen.

Um es aber klar festzuhalten, gerade in Wahlkampfzeiten, ´will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es mir primär darum geht Transparenz zu schaffen. Daher muss man auch differenzieren, ob die Ministerin den Wagen auch privat nutzen durfte (Antwort Ja), ob sie ihn in Spanien auch für dienstliche Anlässe nutzen durfte (Antwort ebenfalls Ja), ob sie den Wagen samt Fahrer dafür die lange Strecke nach Spanien nachkommen lassen durfte (Antwort grds. erneut Ja) und der für mich als Haushälter entscheidenden Frage, ob es wirtschaftlich vernünftig war, so mit Steuergeldern umzugehen (Antwort meinerseits hier eher Nein). Ich halte ansonsten auch nichts von einer Neiddebatte bei Dienstwagen von Ministern. Obwohl ich mit Frau Schmidt als FDP´ler schon manche politische Auseinandersetzung hatte und ihre Gesundheitspolitik für völlig falsch halte, achte ich ihre Arbeitsleistung, die wie bei fast allen Mitgliedern der Regierung weit über das "normale" hinausgeht. Das man dafür einen vernünftigen Dienstwagen benötigt, steht für mich ausser Frage und es steht für mich auch ausser Frage, dass man dann auch den Dienstwagen (selbstverständlich gegen entsprechende "Zahlung") auch privat nutzen kann; aber eben immer im Rahmen wirtschaftlicher Vernunft.

Soweit die Fakten. Am 26.08. und 03.09.2009 sind zwei Sitzungstage des Bundestages und ich gehe davon aus, dass wir spätestens danach alle offenen Fragen beantwortet haben. Eine Sitzung des Haushaltsausschusses vor dem 26. August einzuberufen, halte ich für unverhältnismäßig, es würde an der Faktenlage auch nichts ändern.

Zusammenfassend: Ob es wirklich sensibel war – zumal in der gegenwärtigen Wirtschaftslage – einen Dienstwagen mit Fahrer aus Berlin kommen zu lassen, ist wohl eher fraglich. Nicht alles, auf das man einen legalen Anspruch hat, ist legitim in der Durchsetzung.

Es grüßt Sie freundlich

Ihr Otto Fricke

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