Frage an Otto Fricke von Florian L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Otto Fricke,
als erstes möchte ich ihnen dafür danken das sie sich aktiv an dieser Webseite beteiligen und sich die Zeit nehmen alle Fragen zu beantworten. Das spricht für sie als Volksvertreter. Nun meine Fragen:
Wieso will die Politik Paintball verbieten ? Andere gesellschaftlich akzeptierte Sportarten wie Fechten oder ähnliches simulieren meiner Meinung nach ebenfalls das Töten von Menschen und stehen nichtmal zur Debatte. Irgendwie kommt mir das so vor als würde man schnell irgendwelche Gesetze beschliessen wollen damit die Öffentlichkeit beruhigt wird. Stichwort Amoklauf von Winnenden.
Das aber eine 7 stellige Zahl von Bürgern Waffen zuhause hat finde ich wesentlich schlimmer. Waffen gehören wie ich finde auf die Arbeit in gesicherte Räume. ( Bundeswehr , Polizei , Personenschutz u.ä )
Mein anderes anliegen ist auch ziemlich aktuell in den Medien. Einige Politiker wollen Dns Sperren für das Internet einführen. Primär für Kinderpornografisches Material. Was dabei zum Teil vom Stapel gelassen wird ist unter aller Sau. Frau von der Leyen zb sagt das 20 % der Internetnutzer zum Teil schwer Pädokriminielle sind. Durch ihren Umgang mit dieser Seite schätze ich dürfen sie sich auch beleidigt fühlen durch diese Frau! Herr von Guttenberg macht es betroffen das innerhalb weniger Tage genug Mitzeichner für eine Petition gegen das Gesetzt gefunden worden. Er glaubt doch nicht wirklich das diese Leute alle Pädophil sind ? Was ist mit ihnen ?
Versteht man in Berlin nicht das die Mitzeichner natürlich ebenfalls gegen Kinderpornografie sind ? Viel mehr dafür sind das dass Übel an der Wurzel bekämpft wird. ( Abschaltung der Server , studien belegen das die meisten Server in Ländern liegen in denen Kinderpornografie ebenfalls Illegal ist )
Schon jetzt werden Stimmen laut die geplanten Sperren auch auf andere Themenbereiche wie Filesharing auszuweiten.
Für mich grenzt das ganze an Zensur des Internets. Und das in einer Demokratie.
2000 zeichenvoll.Danke für ihre Mühe
Sehr geehrter Herr Leptien,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich gern beantworte. Es freut mich, dass Sie sich, als Erstwähler, für die aktuellen politischen Geschehnisse interessieren.
Zum Thema "Paintball" bin ich in den letzten Tagen vermehrt angesprochen worden und ich kann mich Ihnen nur anschließen, dass ein Verbot von Kampfsportspielen keine Lösung darstellt. Dies sage ich ganz unabhängig davon, dass ich an diesem Spiel persönlich nicht viel abgewinnen kann.
Ein Verbot von Paintball und Laserdom ist reiner Aktionismus. Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität unserer Gesellschaft sind, der müsste auch die olympischen Sportarten - wie Sie richtig festgestellt haben - Fechten oder Boxen verbieten.
Die Ereignisse von Winnenden und Wendlingen oder der Vierfachmord von Eislingen haben uns alle betroffen und fassungslos gemacht. Nach dem Amoklauf wurden viele schnelle Vorschläge, etwa für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Ich meine, dass man sehr darauf achten muss, dass nicht durch vorschnelle Vorschläge wieder Erwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen allein nicht eingehalten werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht einen Amoklauf nicht verhindern können. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden z. B. bei der Aufbewahrungspflicht - nicht beachtet wird.
Das Spielen von Paintball ist bereits heute in der Öffentlichkeit untersagt und die "Markierer" dürfen nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher jedenfalls nicht nachgewiesen worden.
Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.
Es muss vielmehr unser Ziel sein, den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen, von dem die überwiegend verstärkt Gefahr ausgeht. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP-Bundestagsfraktion bereits in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.
Eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer lehne ich entschieden ab. Zum einen kann ein solcher Generalverdacht die Diskussion um die wirklichen Ursachen kriminellen Handelns nicht ersetzen und zum anderen stammen nach Auskunft der Bundesregierung lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU. Allerdings sollten wir ehrlich zugeben: Das Waffenregister hätte keine der erschreckenden Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert.
Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Etwa wie Sie vorschlagen, dass Waffen nur in gesicherten Räumen der Bundeswehr, Polizei o. ä. gelagert werden dürfen. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, wo der Täter in ein Schützenheim eingebrochen ist.
In erster Linie benötigen wir eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Dies ist eine Zukunftsaufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, einschließlich der Politik.
Ihre zweite Frage stellten Sie zum Thema "Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie" bzw. zur diskutierten Internetsperrung.
Ich glaube wir alle sind uns darüber im Klaren, dass eine konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie notwenig und unerlässlich ist. Kinderpornographie ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.
Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es an dieser Stelle ebenso nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen. Es ist unsere permanente Verantwortung, unseren Kindern ein beschütztes Aufwachsen und eine Lebensperspektive zu bieten.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.
Bei der Zielsetzung bei der konsequenten Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sind wir uns mit der Bundesregierung einig, einzig allein die Umsetzung steht in der Kritik.
Der Gesetzentwurf wirft verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt und was Sie ebenfalls in Ihrem Schreiben richtig anmerken. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das "Sich-Beschaffen" wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.
Die FDP wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen.
Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben, ansonsten können Sie mir auch gern eine E-Mail an otto.fricke@bundestag.de schicken.
Mit freundlichem Gruß
Otto Fricke