Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Ottmar von Holtz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marius O. •

Frage an Ottmar von Holtz von Marius O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr von Holtz,
Würde im Falle einer Befreiung, der Geimpften und von Covid-19 Genesenen, von den geltenden Maßnahmen, nicht eine Situation entstehen. In der Personen willkürlich grundlegende Menschenrechte ab und zu erkannt werden?
Da, weder die Impfung, noch das Erkranken für die Mehrheit der Bürger*innen, eine Frage der Wahl ist.
Man kann auch nur für bis zu 48 h, durch einen negativen Test, der nur einmal die Woch kostenlos ist, diese Freiheiten erringen.
Woraufhin sich voraussichtlich bald Menschen absichtlich mit SARS-cov2 anstecken werden. Um Ihre unveräußerlichen Menschenrechte wiederzuerlangen. Was nicht das Ziel der Maßnahme sein dürfte.

Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Okunlola,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Handhabung der Corona-Maßnahmen für Geimpfte und Genesene. Wie Sie auch schreiben, handelt es sich bei den derzeitigen Einschränkungen wegen der Pandemie um Eingriffe in Grundrechte. Begriffe wie Sonderrechte oder Privilegien, die die Debatte prägen, sind daher in diesem Zusammenhang falsch. Grundrechte sind keine Privilegien. Deren Einschränkung ist deshalb nur so lange zu rechtfertigen, wie das zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Wenn von vollständig Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, müssen Einschränkungen entfallen. Das ist nicht willkürlich, sondern gesetzlich so geregelt. Gerechtfertigt sind dann übergangsweise nur noch Pflichten wie in manchen Bereichen das Maskentragen, weil dies etwa in Verkehrsmitteln oder Versammlungen anders nicht zu kontrollieren wäre angesichts einer großen Zahl noch nicht geimpfter Personen. Je mehr Menschen geimpft werden, desto mehr können Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden.

Geimpfte haben ein deutlich verringertes Risiko, zu erkranken. Sie haben also für das Infektionsgeschehen keine Bedeutung mehr. Maßnahmen, die sich unmittelbar gegen eine Person richten, um ihre Kontakte zu beschränken, sind aus unserer Sicht gegenüber Geimpften unzulässig.

Wir sind daher dafür, dass:
• Geimpfte sich mit anderen Geimpften in Innenräumen ohne Maske und Abstand treffen dürfen.
• Geimpfte von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden.
• Geimpfte Zugang zu bislang wegen des Infektionsschutzes zugangsbeschränkten oder nur mit Test zugänglichen Bereichen erhalten.

Bundesregierung und CDU/CSU/SPD-Koalition haben es leider versäumt, die Regelungen dafür bereits unmittelbar in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen und stattdessen eine Verordnungsermächtigung geschaffen, von der erst noch Gebrauch gemacht werden muss. Wir fordern, den Entwurf für eine solche Verordnung unverzüglich in der Bundesregierung zu beschließen und die erforderliche Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu der Verordnung einzuholen. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen unsere Position verständlich darlegen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ottmar von Holtz

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