Frage an Ottmar von Holtz von Sabine S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Holtz,
ich zitiere aus einem Artikel der FAZ:
"Er hatte Bartwuchs, trug Anzüge und Parfum. Er war zwar nicht sehr groß, aber doch ein ausgewachsener Mann. In der Schule war allen klar, dass er nicht zwölf Jahre alt ist. Aber seine Familie hatte es im Asylverfahren so angegeben."
Wie sollen solche und ähnliche Fälle ihrer Meinung nach vermieden werden?
Mit freundlichen Grüßen,
S. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Bei der Altersfeststellung ist nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Monaten bis Jahren möglich. Der Beweis, dass eine Person volljährig ist, lässt sich auch durch bildgebende Verfahren nicht mit der geforderten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" erbringen. Denn der Reifungsprozess des Knochenalters kann durch verschiedene Faktoren, insbesondere die Ernährung, psychosoziale Einflüsse, ethnische oder soziale Herkunft, beeinflusst werden.
Die grüne Position in Bund und Ländern ist, dass die Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen gemäß den Handlungsempfehlungen der Landesjugendämter zunächst sozialpädagogisch erfolgen soll. Eine medizinische Untersuchung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag des Flüchtlings oder bei Verdacht auf Missbrauch auf gerichtliche Anordnung vorgenommen werden. So sieht es auch die Ethikkommission der Bundesärztekammer.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar von Holtz