Frage an Ottmar von Holtz von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Dierwald
Lieber Herr Dierwald,
vielen Dank für diese sehr berechtigten Fragen. Ich würde gerne auf alle drei Fragen zusammen antworten.
Mindestnoten, die den Zugang zum zulassungsfreien Masterstudium verwehren, lehne ich ab. Ich habe mich deshalb im Niedersächsischen Landtag dafür eingesetzt, dies im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) abzuschaffen. Mit der Novelle des NHG Ende 2015 haben die entsprechende Formulierung, die den Hochschulen dies gestattet hatte, gestrichen.
Anders verhält es sich, wenn Hochschulen aufgrund von Kapazitäten eine n.c.-Regelung über die Mindestnote steuern. Das wird man schwer verhindern können, da die Hochschulen dann, wenn es nicht genügend Masterplätze gibt, irgendein Steuerungsinstrument einsetzen müssen. Dem kann im Prinzip nur Abhilfe geschaffen werden, wenn die Hochschulen mehr Masterplätze anbieten - was uns zwangsläufig zu der Frage der Hochschulfinanzierung führt. Und das ist dann ein ganz anderes Thema!
Viele Grüße
Ottmar von Holtz