
(...) Ein vorzeitiger Rentenzugang ist unter Inkaufnahme versicherungsmathematischer Abschläge auf die Rente möglich, die Abschläge gleichen dabei nur den im Vergleich zur Regelaltersrente längeren Rentenbezug aus. Eine Beschäftigung ist bei einer vorzeitigen Altersrente dann nur möglich, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die abhängig von der Rentenart und dem zuletzt erzieltem Einkommen sind, eingehalten werden, denn die Altersrente soll eine Lohnersatzfunktion erfüllen und eben nicht eine Art Kombilohn darstellen. (...)