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Frage von Hans Eckhard K. •

Frage an Ottmar Schreiner von Hans Eckhard K. bezüglich Soziale Sicherung

Weshalb schaffen Sie die Hinzuverdienst - Grenze für Frührentner nicht ganz ab. Ich kann über 400 € verdienen, darf es aber nicht.
Es ist mir einmal passiert , worauf hin ich es sofort zurück zahlen mußte. Das was Sie getan haben ist in meinen Augen mal wieder, nur halbe Arbeit. Weshalb dürfen wir als Rentner mit 62 Jahren nur max. 400 € verdienen? Sie könnten mit der Aufhebung des Gesetzes sicherlich nochmals 1 Millionen
Arbeitplätze zusätzlich schaffen.

Freundlichen Gruß
Hans Eckhard Kliesmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kliesmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3.5.2008.

Die Gesetzliche Rentenpflichtversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Die Rentenanwartschaften orientieren sich dabei an dem erworbenen Lebensstandard. Die Rentenreformen seit 2001 haben allerdings zu einer Entkopplung vom Lebensstandard geführt, so dass das Sicherungsziel in Zukunft nicht erreicht werden kann. Die Versorgungslücke soll zukünftig stärker als bisher über die zweite und dritte Säule der Rentenversicherung durch Eigenverantwortung der Beschäftigten gedeckt werden. Dabei ist unerheblich, ob eine private Zusatzversicherung leistbar ist oder nicht.

Ein vorzeitiger Rentenzugang ist unter Inkaufnahme versicherungsmathematischer Abschläge auf die Rente möglich, die Abschläge gleichen dabei nur den im Vergleich zur Regelaltersrente längeren Rentenbezug aus. Eine Beschäftigung ist bei einer vorzeitigen Altersrente dann nur möglich, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die abhängig von der Rentenart und dem zuletzt erzieltem Einkommen sind, eingehalten werden, denn die Altersrente soll eine Lohnersatzfunktion erfüllen und eben nicht eine Art Kombilohn darstellen. Die Regelung soll also die Möglichkeit ausschließen, dass ganze Kohorten in Rente gehen und trotzdem voll arbeiten. Dies könnten dann auch nur die Leute, die es sich leisten können.

Auf der anderen Seite kann ich vor dem Hintergrund der Rentenniveausenkung und immer häufiger auftretenden –sei es durch Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderungen -vorzeitigen Rentenzugängen sehr gut nachvollziehen, dass ein Hinzuverdienst oft existenziell sein kann. Zumal eine Überbrückung der Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und Regelaltersrente über die Grundsicherung weit schwerwiegendere finanzielle Folgen als die zu berücksichtigenden Abschläge haben würde.

Allerdings besteht bei Vorliegen eines Rentenanspruchs nach SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) die Möglichkeit, bis zur Regelaltersrente oder aber früher eine Teilrente zu beziehen. Dies hat zum Vorteil, dass die Rentenabschläge nur für die Teilrente gelten und sich abhängig vom Bruttoarbeitsverdienst der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn ggf. höhere individuelle Hinzuverdienstgrenzen ergeben. Der höhere Hinzuverdienst im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung würde sich auf den nicht in Anspruch genommenen Teil der Rente rentensteigernd auswirken und würde zugleich mit einem Renteneintrittsalter von z.B. 63 Jahren mit geringeren Abschlägen belastet werden. Genauere Informationen erfahren Sie von der Deutschen Rentenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner