Frage an Ottmar Schreiner von Henrike D. bezüglich Soziale Sicherung
Zur FZR (Freiwillige Zusatzversicherung/ Zusatzrente).
Es ist absolut falsch, wenn hier einer behauptet, der Abschluss einer FZR sei Ausweis der Treue zu SED und DDR. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Es war der Versuch, die (klägliche) zu erwartende DDR-Rente aus eigener Kraft etwas aufzubessern. Vielleicht der heutigen Riesterrente vergleichbar.
Und genau diese freiwillige Versicherung lässt man bei der Rentenberechnung nach bundesdeutschem Recht völlig unter den Tisch fallen.
Oder ist es etwa anders?
Was können Sie dazu sagen?
Sehr geehrte Frau Dietze,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe nie behauptet, dass der Abschluss einer Freiwilligen Zusatzversicherung Ausweis der Treue zur SED oder DDR war und hoffe, in meinen Äußerungen zum Fremdrentengesetz auch nicht so verstanden worden zu sein. Mir ist durchaus bewusst, dass der Abschluss einer solchen Versicherung notwendig war, um eine angemessene Rente zu erhalten.
Meines Wissens wird diese Zusatzrente bei der Rentenberechnung allerdings sehr wohl berücksichtigt: Das Renten-Überleitungsgesetz legt als Berechnungsgrundlage für die Rentenansprüche die Summe aus gesetzlicher Versicherung und FZR fest.
Mit freundlichen Grüßen,
Ottmar Schreiner