
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit auch an dieser Stelle klarzustellen, dass mit den Grundgesetz- und einfachgesetzlichen Änderungen keinerlei Infrastruktur privatisiert wird. Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen lediglich in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. (...)