Frage an Oswin Veith von Leane K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Änderung der Verfassung
Sehr geehrter Herr Veith,
seit einigen Jahren wähle ich nun die CDU. Heute bin ich mit meiner Wahl nicht mehr zufrieden. Das liegt an Frau Merkel und ihrer selbstherrlichen Art der Politik und Regierung. Nun zu meiner Frage:
Frau Merkel sagte anlässlich eines Wahlkampfauftrittes in MeckPomm:
das Volk sind alle die hier leben und die sollten auch alle wählen dürfen.
Gerade habe ich erfahren, das in NRW die Verfassung geändert wird um allen Nicht-EU Einwohnern das kommunale Wahlrecht zu gestatten. Angesichts der Vorschläge der SPD-Frau Özogut (oder wie auch immer sie heisst) das alle hier in Deutschland lebenden wählen sollten dürfen finde ich als Bio-Deutsche (schrecklich das man das dazu sagen muss) unaussprechlich! Wenn schon Frau Merkel mich als Deutsche diskriminiert als"die schon länger hier leben" und uns Herr Schäuble mit dem Spruch "die Zuwanderung "der Flüchtlinge" hilft gegen den deutschen Inzest (mir wird schlecht) ergötzt, dann habe ich die Sorge, das nun auch die hessische Verfassung und auch das Grundgesetz entsprechende geändert wird. Wie positionieren sie sich da bei anstehenden Abstimmungen im Plenum? Wie soll die Hessische Verfassung geändert werden und wo kann ich das nachlesen?
Viele Grüße
Leane Kamari
Link wegen NRW Verfassungsänderung:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14275.pdf;jsessionid=08C2A73C08ADD5458584F91BCFF56F4A.ifxworker
Sehr geehrte Frau Kamari,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat anlässlich ihrer Nominierungsrede zur Spitzenkandidatin der CDU Mecklenburg-Vorpommern für die Bundestagswahl folgendes gesagt: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Sie hat den Begriff des Volkes im Sinne der in Deutschland lebenden Bevölkerung interpretiert. Damit hat sie bewusst eine Abgrenzung zu Rechtspopulisten vorgenommen, die den Begriff des Volkes gerne instrumentalisieren, um unsere Bevölkerung zu spalten und auf Kosten der „Anderen“ Meinungsmache zu betreiben. Dieser Instrumentalisierung kann und will ich nicht folgen.
Das ändert jedoch nichts daran, dass - im Gegensatz zum Begriff des Volkes - der juristische Begriff des Staatsvolkes klar definiert ist und bleibt. Zum deutschen Staatsvolk im Sinne unseres Grundgesetzes gehören nur Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die daraus resultierend bestimmte Privilegien genießen, wie etwa das Wahlrecht.
Der SPD-Vorstoß nicht EU-Bürgern das Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu geben, findet bei mir und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Zustimmung. Wir haben bereits im Jahr 2016 einen entsprechenden Antrag von Bündnis90/ Die Grünen abgelehnt. Das Wahlrecht steht für mich nicht am Anfang der Integration, sondern mit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit an deren Ende. Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt auch nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit.
Mir ist nicht bekannt, dass eine neue Initiative zu diesem Thema in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde. Mir ist darüber hinaus nicht bekannt, dass die Hessische Verfassung im Sinne der Forderungen der SPD in NRW geändert werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith