![Omid Nouripour Portrait von Omid Nouripour](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Nouripour-Omid.jpg?itok=aczP5LhF)
(...) Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. Dann müsste Ihnen ein Minderungsrecht oder auch ein Schadensersatzanspruch zustehen. (...)