Die Antwort auf Ihre Frage vom 02.09.2024 bei abgeordnetenwatch.de können Sie hier aufrufen
Wer in Deutschland Schutz sucht und ein Bleiberecht erhält, muss unsere verfassungsmäßige Ordnung und die Gesetze respektieren. Menschen, die schwere Straftaten begehen, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär und zügig abgeschoben werden. Dazu haben wir bereits strengere Regeln eingeführt. Herr Nouripour erklärte hierzu in einem Interview mit dem MDR: „Es ist völlig klar, dass es jetzt die volle Härte des Rechtsstaats braucht, damit solche Straftäter nicht frei herumlaufen. Dazu gehört, dass schwere Straftaten nach Verbüßung der Strafe möglichst mit der Rückführung abgeschlossen werden.“ Das vollständige Interview können Sie hier anhören.
Wir Grüne betrachten – im Einklang mit dem Bundesfinanzhof (vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-bundes) – das Solidarstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht als verletzt, sondern sehen es vielmehr als in besonderem Maße erfüllt an, wenn die 10 % der bestverdienenden Menschen in Deutschland einen Sonderbeitrag zu den weiterhin bestehenden Finanzierungsaufgaben der Wiedervereinigung leisten.
Hinsichtlich der Waffenlieferungen an Israel erklärte Herr Fischer: „Rüstungsexporte der Bundesregierung werden immer im Einzelfall und vor dem Hintergrund der außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen beschlossen, aber genauso mit Blick auf die menschenrechtlichen und humanitären Auswirkungen.“
Die Gespräche zwischen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen über geeignete Maßnahmen zur Evaluierung der Corona-Politik laufen derzeit noch.
Auch wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Nahverkehr kontinuierliche Anpassungen und Verbesserungen benötigt.