Zum Weltfrauentag wurde Frau S.Tichanowskaia in Abwesenheit (?) in Belarus verurteilt. Kann man (vergleichbar) nicht auch PUTIN in Deutschland als Kriegsverbrecher in absentia verurteilen, bitteschön?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die belarussische Oppositionsführerin Swetlana Zichanouskaja wurde am 06. März 2023 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zichanouskaja setzt sich auch im Exil für die Menschenrechte und ein demokratisches Belarus ein. Ihre Verurteilung erfolgte durch das Regime von Lukaschenko, welches sich seit nunmehr drei Jahrzehnten an der Macht hält und mit Repressalien und Gewalt gegen die eigene Bevölkerung vorgeht.
Vor über einem Jahr hat Russland einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Dieser Krieg ist ein Angriff auf das internationale Völkerrecht und die Werte einer regelbasierten internationalen Ordnung. Die Ukraine hat wie jedes Land dieser Welt ein Recht auf Selbstverteidigung. Als Bundesregierung unterstützen wir die Ukraine dabei, sich der russischen Aggression entgegenzustellen und seine eigene territoriale Integrität und Souveränität zu verteidigen.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Der juristische Vorwurf lautet "Kriegsverbrechen". Konkret geht es um die Verschleppung von Kindern aus der Ukraine nach Russland, die spätestens ab Februar 2022 stattgefunden haben sollen. Russland erkennt diesen Haftbefehl nicht an. Trotzdem hat diese Entscheidung eine wichtige symbolische Wirkung. Und: Durch diese Entscheidung wird die Reisefreiheit Putins beschränkt, denn in Staaten, in denen der IStGH anerkannt ist, droht Putin die Verhaftung. Auch seine Immunität als Staatsoberhaupt würde ihn bei dem Vorwurf der Kriegsverbrechen nicht vor einem Prozess in Den Haag schützen.
Freundliche Grüße
Team Nouripour