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Omid Nouripour
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Frage von Yannie T. •

Sind die neue Einbürgerungsgestzte rückwirkend?

Mein Sohn der am 10.09.2023 geboren ist erwerb keine Deutschstaatsangehörigkeit, weil ich nur 06 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt habe. Meine Frage wäre mit der beschlossenen Neue Einbürgerungsgestzte kann mein Sohn rückwirkend die Deutschstaatsangehörigkeit erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

das neue Staatsangehörigkeitsrecht wirkt in dieser Frage nicht rückwirkend. Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein Elternteil bereits seit 5 Jahren in Deutschland einen rechtmäßigen Aufenthalt haben. Da es auf den Zeitpunkt der Geburt abstellt, lässt es sich nicht rückwirkend ermöglichen.

Die Einbürgerung Ihres Sohnes ist möglich, sofern Sie als Eltern den Lebensunterhalt für ihn sichern können und einen unbefristeten Aufenthalt haben oder anerkannte Flüchtlinge sind.

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
 

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