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Omid Nouripour
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Frage von Anton S. •

Sehr geehrter Nouripour, welche Rolle spielen Nachtspeicherheizungen im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kund*innen mit einem günstigeren Nachttarif vorteilhaft. De facto greift die Strompreisbremse für Kundinnen und Kunden mit variablen Strompreistarifen also schon unter 40 ct/kWh. 

In den letzten Monaten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterschiedliche Nachbesserungen am Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse erarbeitet. Dabei wurde unter anderem auch explizit der Punkt der Stromdirektheizungen angegangen. So sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass der Strompreis für den Betrieb von Stromdirektheizungen und Wärmepumpen inklusive sämtlicher Entgelte maximal 26 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Dort, wo kein separater Netzanschluss oder Zähler installiert ist, wird die Entlastung wiederum über einen gewichteten Durchschnitt aus Niedertarif und Hochtarif, also 26 Cent/ kWh respektive 40 Cent/kWh berechnet. Genau wie bei der allgemeinen Anwendung der Strompreisbremse gilt die staatlich finanzierte Preisbegrenzung für 80 % der Verbrauchsprognose, die verbleibenden 20 % werden nach dem im jeweiligen Stromabnahmevertrag vereinbarten Preis abgerechnet. Sofern der vertraglich vereinbarte Preis unter 26 Cent/ kWh liegt, wird selbstverständlich der gesamte Verbrauch zu diesem günstigeren Preis abgerechnet.

Hier finden Sie alle Informationen zur Strompreisbremse: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4 

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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