Frage an Omid Nouripour von Bernhard K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Nouripour,
angesichts des heutigen Bundesverfassungsgerichts-Urteils zum Rauchverbot ("Nichtraucherschutz...") ist es an der Zeit das entsprechende hessische Gesetz schnellstens anzupassen und die Ausnahmen vom Rauchverbot zu streichen.
Die derzeitigen Stimmenverhältnisse im Landtag sollten ausgenutzt werden, um der unfähigen Regierung Koch zu zeigen wie Gesundheitspolitik gemacht wird, die diese Bezeichnung auch verdient. Wann sorgt Bündnis90/ Die Grünen für ausnahmslos frische Luft in öffentlichen Räumen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer
Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
Freiheit endet da, wo ihre Inanspruchnahme anderen schadet. Bündnis 90 / Die Grünen in Hessen setzen sich daher für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein. Unser Ziel ist es, die bisher von Rauch betroffenen Menschen auch am Arbeitsplatz wirksam zu schützen.
Wir haben bereits bei den Gesetzesberatungen in Hessen darauf hingewiesen, dass die Ausnahmen beim Nichtraucherschutzgesetz zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Kneipen führen würden. Dies hat jetzt auch das Verfassungsgericht bestätigt.
Wir müssen jetzt prüfen, ob wir zur Gewährung eines umfassenden Gesundheitsschutzes auf die Möglichkeit von Raucherräumen verzichten. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt: Gesundheitsschutz geht dem Recht auf freie Berufsausübung vor. Wenn dies nicht auf Landesebene umsetzbar sein sollte, muss erneut über bundesweit gültige Arbeitsschutzregelungen gesprochen werden
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Omid Nouripour