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Omid Nouripour
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Frage von Jens S. •

Frage an Omid Nouripour von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Nouripour,

mit großer Erschütterung musste ich vor kurzem erfahren, dass die Deutsche Post (DHL) seit geraumer Zeit routinemässig den USA personenbezogene Daten über den Briefpostverkehr zwischen D und USA zukommen läßt. (siehe: http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung ).

Ich kann kaum beschreiben, wie groß meine Bestürzung darüber ist, dass diese flagrante Mißachtung von Artikel 10 unseres Grundgesetzes nicht nur freiwillig erfolgt, sondern sogar in Zukunft noch erheblich ausgeweitet werden soll.

Mich interresiert daher sehr, wie Ihre Position zu diesem Thema ist und wie (bzw. ob) sie hier weiter vorgehen wollen.

Vielen Dank!

mfG
Jens Schäfer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die USA haben ein gesteigertes Sicherheitsbewusstsein nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Die Debatte über den Schutz der Daten des Einzelnen wird jedoch kaum geführt. Hier in Deutschland ist das anders.

Im Bundestag engagieren wir Grüne uns intensiv für einen umfassenden Datenschutz. Zum Abschluss der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verhandelte Innenminister Schäuble so zum Beispiel ein Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Fluggastdaten bei transatlantischen Flügen. Der Schutz der Daten der Flugreisenden fand darin keine angemessene Berücksichtigung. Nun fordern Innenminister Schäuble und der EU-Kommissar Frattini nach Vorbild des EU-USA-Abkommen auch innereuropäisch Fluggastdaten auszutauschen. Minister Schäuble und Kommissar Frattini machen damit deutlich, dass eine unverhältnismäßige Aushöhlung des Datenschutzes jederzeit in Kauf nehmen. Wir Grüne werden weiter dafür kämpfen, einen umfassenden Datenschutz in Deutschland und der EU zu gewährleisten. Einige Informationen zu meinen Aktivitäten in diesem Bereich finden Sie unter www.nouripour.de

Zu den Postdaten: die „anlasslose Weitergabe von Sender- und Empfängeradressen im transatlantischen Paket- und Briefverkehr“war mittlerweile Thema im Innenausschuss des Bundestages. Bei der Befragung im Innenausschuss zeigte sich die Bundesregierung schlecht informiert, so dass sie erst mit einem schriftlichen Nachbericht umfassend auf die gestellten Fragen eingehen konnte. Daraus geht hervor, dass die Bundesregierung keinen Einblick dahinein hat, was mit den Daten passiert, die an die USA gemeldet werden, noch ob und wo diese gespeichert werden. „Nach allgemeiner Lebenserfahrung“ geht die Bundesregierung davon aus, dass die „einschlägigen Bestimmungen“ des Datenschutzes auf dem Hoheitsgebiet der USA befolgt werden. Dies zeigt, dass die Bundesregierung dem Thema Datenschutz nicht den notwendigen Stellenwert zumisst. .

Zur Zeit werden nach Auskunft der Bundesregierung nur Daten bei Warensendungen, nicht aber bei einfachen Briefen weitergegeben. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die USA auf dem nächsten Weltpostkongress eine Ausweitung der Datentransfers auch auf Briefe beantragen wird. Die Bundesregierung hat nun angekündigt, sich dort gegen jede Ausweitung der Datenerhebung auszusprechen, wir werden die Bundesregierung an diese Zusage erinnern.

Und wer ist Zuständig? Bundeswirtschaftsministerium, Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium schieben sich die Verantwortung hin und her. Den Bericht im Innenausschuss lieferte schließlich das Bundeswirtschaftsministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Omid Nouripour

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