Frage an Omid Nouripour von Rüdiger G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Nouripour,
gerne würde ich einmal Ihre Meinung zu meinen Ideen zu strukturellen Änderungen in der Gemeindefinanzierung, als Teil der im Bundestag schon seit Jahren anstehenden „Großen Steuerreform“ hören.
Ich könnte mir folgendes Lösungspaket vorstellen.
1. Einführung der kaufmännischen Buchführung in den Kommunen (ist bereits in der Umsetzung).
2. Einführung einer Kommunalsteuer für Gemeinde und Landkreis , mit eigenem Hebesatzrecht für alle natürlichen und juristischen Personen, nach Schweizer Vorbild.
3. Reduzierung der Landes- bzw. Bundeszuschüsse zu kommunalen Investitionen auf einen einheitlichen prozentualen Betrag < 50 %.
4. Direkte plebiszitäre Mitbestimmung der Bürger bei kommunalen Investitionsentscheidungen.
Von einer solchen Lösung würde ich mir ein wachsendes eigenverantwortliches Denken in der Bevölkerung zum Sinn und Unsinn von kommunalen Investitionen (Verschuldung) versprechen. - Soll viel investiert werden muss auch die Kommunal- Steuer erhöht werden-
Beim „Wassergeld“ ist ein für den Bürger direkt erkennbarer Zusammenhang zwischen effizienten und uneffizienten Kommunen und der Gebührenhöhe bereits erkennbar.
Diese heilsame Transparenz sollte auf die gesamten kommunalen Finanzen ausgedehnt werden.
Sehr geehrter Herr Gruhle,
vielen Dank für Ihre Fragen und Überlegungen zum Themenbereich Gemeindefinanzreform, die Sie über www.kandidatenwatch.de an mich richten.
Ich möchte zu Ihren Punkten im folgenden Stellung nehmen.
An erster Stelle sprechen Sie die Einführung der kaufmännischen
Buchführung in den Kommunen an.
Da gebe ich Ihnen völlig recht, das ist ein richtiger Ansatz, dadurch erreicht man grössere Effizienz und zwangsläufig reduzieren sich dadurch dann auch die finanziellen Ausgaben der Kommunen.
Ihr zweiter Punkt ist die Einführung einer Kommunalsteuer nach Schweizer Vorbild mit Hebesatzrecht für alle natürlichen und juristischen Personen. Auch in diesem Punkt gebe ich Ihnen recht, das ist ja im weitesten Sinn die Position von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wir möchten den Kreis der Personen zudem nicht nur auf alle natürlichen und juristischen Personen begrenzen, sondern auch die Einkünfte aus z.B. Mieten, Pacht und Zinserträgen mit berücksichtigen. Allerdings wurden zu unserem Bedauern die Massnahmen des sogenannten „2. Korbs“ von der Unionsmehrheit im Bundesrat abgelehnt.
Ihr dritter Punkt betrifft die Reduktion der Zuschüsse für Kommunen auf unter 50 Prozent. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass man diese Frage nicht kategorisch beantworten kann. Wenn wir die beiden Punkte, die Sie zu Beginn Ihrer Mail formuliert haben, umsetzen, glaube ich, dass wir mittelfristig eine stabile Lage für die Kommunen schaffen können und die Zuschüsse von Land und Bund dauerhaft reduzieren können. Im Moment sehe ich allerdings, dass wir von dieser Situation noch weit entfernt sind. Und deshalb muss es möglich sein, Kommunen kurzfristig auch mit grösserem Volumen unter die Arme zu greifen.
Ihr vierter Punkt – die Einführung von plebiszitärer Mitbestimmung bei kommunalen Investitionsentscheidungen – trifft bei mir auf ungeteilte Zustimmung.
Ich hoffe, meine Antworten und Anmerkungen waren zu Ihrer Zufriedenheit
und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Omid Nouripour