Frage an Omid Nouripour von Bernhard K. bezüglich Verbraucherschutz
In einer aktuellen Auflistung der Berliner Morgenpost steht, daß Bündnis 90 /Die Grünen in Vereinsheimen, Konzerthallen, und Discos kein Rauchverbot für nötig hält, sondern erwartet, daß sich Besucher weiterhin freiwillig die Gesundheit von aktiven Nikotinsüchtigen ruinieren lassen.
Oder ist Rauch an den genannten Orten etwa nicht gesundheitsschädigend?
Sie haben sich zu Fragen über dieses Thema schon geäußert: "Der Passivrauch ist in Baden-Württemberg genauso schädlich wie in Brandenburg. Ein wirksamer Schutz kann also nur bundesweit erfolgen."
Warum will Ihre Partei Ausnahmen zulassen?
Hallo Herr Kletzenbauer,
Ja, ich kenne den Artikel aus der Berliner Morgenpost. Nicht nur ich habe den Artikel mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Wir als Fraktion haben eine klare Stellung zur Thematik.
Im Gegensatz dazu ist der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff, der sich für unterschiedliche Regelungen auf Länderebene stark gemacht hat anscheinend der Ansicht, dass Passivrauch in einigen Teilen der Republik nicht so gefährlich ist, wie in anderen. Diese Ansicht kann ich nicht nachvollziehen.
Wir sind weiterhin der Meinung, dass eine Regelung bundeseinheitlich erfolgen muss. Da wir nicht davon ausgehen können, dass sich die Länderchefs auf einen zuverlässigen Nichtraucherschutz einigen werden. Wir plädieren daher weiterhin für eine Regelung über den Arbeitsschutz.
Ich erwarte, dass eine solche Weichenstellung über den Arbeitsschutz sicherstellt, dass beim Schutz vor Passivrauch keine Ausnahmen zugelassen werden.
Mit besten Grüßen
Omid Nouripour