Frage an Omid Nouripour von Helmut E. bezüglich Gesundheit
Halten Sie den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens im öffentlichen Raum (Gaststätten, Bahnhöfen, Zügen und Bussen, Geschäften, Behörden) für eine nationale Aufgabe oder ist das ein Thema, was die Länder nach Belieben wie den Ladenschluss lösen können?
Sehr geehrter Herr Ernst,
vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit.
Schutz vor Passivrauch ist Schutz der Allgemeinheit. Sie kann nicht föderal geregelt werden. Föderale Regelungen empfehlen sich bei unterschiedlichen Ausgangspositionen wie wir Sie z.B. im Bereich Katastrophenschutz haben. Für uns als Hessen ist es einleuchtend, dass eine bundesweite Regelung zur Höhe der Küstendeiche nicht sinnvoll ist. Aber der Schutz vor Passivrauch geht uns alle an! Der Passivrauch ist in Baden-Württemberg genauso schädlich wie in Brandenburg. Ein wirksamer Schutz kann also nur bundesweit erfolgen. Übrigens hat die Europäische Union ihre Vorstellungen zum Schutz der Nichtraucher schon klar geäußert.
Ebenso wie meine Fraktion verfolge ich das Ziel einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir wollen die hier vorhandenen Bundeskompetenzen umfassend nutzen. Daher hat meine Fraktion im September letzten Jahres einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Omid Nouripour