Frage an Oliver Wittke von Robert G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Wittke,
bitte teilen Sie mir mit, wie Ihre Haltung zur möglichen Abwrackprämie für Kfz ist, die am kommenden Dienstag u.a. mit der Bundeskanzlerin und den Vertretern der Autoindustrie diskutiert und dann auf den Weg gebracht werden könnte.
Meine Erwartungshaltung als Wähler und Steuerzahler ist, dass es keine irgendwie geartete Abwrackprämie und keine Kaufprämie für Kfz mit Verbrennungsmotor (Diesel/Benziner) oder Hybridfahrzeuge geben wird.
Mir ist die Bedeutung der Autoindustrie für die deutsche Wirtschaft durchaus bewusst, aber bevor Steuergelder erneut für Nonsens ausgegeben werden (siehe Effekte nach der letzten Abwrackprämie 2009), sollen die Autokonzerne ihre mehrjährigen Milliardenüberschüsse, die sonst nur größtenteils in Managementboni, Aktionärsdividenden und bilanzierte Rückstellungen fließen, in so ein einseitig gefordertes Konjunkturprogramm investieren. Auf Dieselgate und die damit verbundene, bewusste Konsumententäuschung möchte ich gar nicht hinweisen, dessen Berücksichtigung setze ich sogar voraus.
Das Höchste, was ich bereit bin zu unterstützen, ist eine Form von allgemeiner Mobilitätsprämie, die z. B. auch den Ausbau des ÖPNV stärken würde und zu einer klimafreundlichen/-neutralen Verkehrswende für alle beiträgt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Gorny,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Mai, in der Sie mir Ihre Haltung zu einer möglichen Abwrackprämie mitteilen. Für mich stand schon vor gut einem Monat fest, dass z.B. eine Kaufprämie für alle Hersteller gelten würde und dass diese vor allem keine Lenkungswirkung hätte. Von daher bin ich froh darüber, dass wir in dem Konjunktur- und Zukunftspaket Maßnahmen in Milliardenhöhe beschließen konnten, die neben Wachstum verstärkt Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes einbeziehen.
Für den Bereich der Mobilität setzen wir im Rahmen des Zukunftspakets auf zahlreiche Maßnahmen.
Dazu gehört z.B., dass die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet wird, wovon wir uns eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen erhoffen. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
Mit der Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Herstellerprämie bleibt davon unberührt. So steigt z.B. die Förderung des Bundes für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 3.000 auf 6.000 Euro an.
Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm in Höhe von 1 Mrd. Euro aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen.
Zusätzlich investieren wird 2,5 Mrd. Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden.
Der Bund investiert ferner in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.
Auch wird die Bundesregierung kurzfristig und endlich die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen. Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen. Die Umstellung wird sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues Pilotprogramm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden. Wir streben die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an. Wir werden dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt.
Die zuvor genannten Maßnahmen sind nur einige von vielen Maßnahmen. Die von Ihnen befürchtete Kaufprämie für Verbrennungsmotoren kommt also nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Oliver Wittke MdB