Frage an Oliver Wittke von Gerhard V. bezüglich Soziale Sicherung
Seit 2004 werden die Betriebsrenten auch mit dem Arbeitgeberanteil der Krankenkasse belastet. Dies macht je nach Krankenkasse ca. 9% der Betriebsrente aus. Diese zusätzliche Belastung wurde 2004 von der damaligen Regierung mit der Begründung eingeführt, dass die Krankenkassen erhebliche Finanzierungsprobleme hätten. Diese Begründung fällt schon lange weg, da die Krankenkassen seit Jahren erhebliche Überschüsse erwirtschaften.
Wie stehen Sie zu dr Abschaffung der Zahlung des Arbeitgeberanteils für die Zukunft? Desweiteren habe ich die Fragem, ob Sie eine nachträgliche Entschädigung der Betriebsrentner befürworten.
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Betriebsrente.
Es ist zutreffend, dass sich die finanzielle Situation der Krankenkassen in den letzten Jahren erheblich verbessert hat. Die Krankenkassen erwirtschaften seit einigen Jahren wieder Überschüsse. Im Juni des letzten Jahres hat der Bundestag das Betriebsrentenförderungsgesetz beschlossen. Aktuell bringt das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf eines Versicherungsentlastungsgesetzes (GKV-VEG) auf den Weg, durch welches die Versicherten ab 2019 deutlich entlastet werden sollen.
Im GKV-VEG sind allerdings keine Veränderungen bezüglich der Verbeitragung von Betriebsrenten vorgesehen. Die Koalition wird noch dieses Jahr hierüber beraten und zu Beginn des Jahres 2019 im zuständigen Ausschuss für Gesundheit diskutieren. Die Beratungen werden sich auch über die von Ihnen gestellte Frage geführt, ob eine nachträgliche Entschädigung der Betriebsrentner vorgesehen ist. Bis dahin muss ich Sie leider noch vertrösten und um Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke MdB