Frage an Oliver Wittke von Bernd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von einem Zuwanderungsmodell nach kanadischem Vorbild, sodass einem Asylantragsteller die Zuwanderung abhängig von unserem Bedarf und seinem Profil gestattet wird?
Sehr geehrter Herr H.,
das Asylrecht ist als subjektives Grundrecht im Grundgesetz verankert. Das schließt eine Obergrenze, also eine quantitative Begrenzung, genauso aus, wie eine qualitative Begrenzung, wonach ein Asylbewerber nur abhängig von seinem Profil Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.
Gleichwohl brauchen wir für den Bereich der asylunabhängigen Zuwanderungen dringend ein Einwanderungsgesetz. Diese Debatte werden wir in der kommenden Legislaturperiode führen. Dabei werden wir uns ganz sicher auch das kanadische Modell anschauen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke