Frage an Oliver Wittke von Nadine H. bezüglich Soziale Sicherung
Sie sind gegen die Aufhebung der Einkommens- und Vermögungsanrechnung bei Einghliederungsbeihilfen für Menschen mit Behinderung.
Stimmen Sie mir zu, dass die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen bei Behinderung eine Nachteilsausgleich darstellen?
Warum sollte ich für meinen Nachteil, nämlich die Behinderung, auch noch von meinem Einkommen oder Vermögen aufkommen? Es geht nicht darum paradiesische Zustände für uns Menschen mit Behinderung zu schaffen, sondern schlicht die Teilhabe am Leben.
Wenn Sie sich den Arm brechen und 8 Wochen einen Gips tragen müssen, dann zahlen Sie doch auch nicht jeden Tag 5 Euro für den Gips?
Mit Ihrem Vorhaben zwingen Sie uns weiterhin in prekären Lebensverhältnissen zu leben und lassen uns sehenden Auges in die Altersarmut fallen.
Das ist keine ernstgemeinte Teilhabe. Das ist auch nicht christlich und es ist für uns absolut nicht hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Hanuschke
Sehr geehrte Frau Hanuschke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Mai.
Ich stimme Ihnen zu: Es ist ungerecht, wenn bei der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vermögen und Einkommen der Leistungsempfänger quasi vollständig angerechnet werden. Die heute geltenden Grenzen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen sind überholt. Die Eingliederungshilfe darf nicht länger eine Armutsfalle sein. Hier wollen wir deutliche Verbesserungen erreichen.
Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, "die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen “Fürsorgesystem” herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden."
Wir wollen daher die Fachleistungen der Eingliederungshilfe aus der Fürsorge heraus ins SGB IX überführen und damit für Arbeitnehmer mit Behinderung deutliche Verbesserungen beim Einkommenseinsatz auf den Weg bringen geben. Auch die Vermögensfreigrenze wird deutlich erhöht. In diesem Rahmen wird die Eingliederungshilfe so “unabhängig” wie möglich gezahlt.
Ganz unabhängig von Einkommen und Vermögen können Transferzahlungen des Staates aber nicht sein. Aus diesem Grund habe ich gegen den Wortlaut der Petition votiert, da diese fordert, dass die Gewährung von Leistungen ganz unabhängig von Vermögens- und Einkommenssituation ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt noch besser verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke