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Frage von Wolfgang E. •

Frage an Oliver Wittke von Wolfgang E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wittke,

laut Meldung der SZ vom 22.10.2015 gibt es im Bundestag zurzeit ca. 1000 Hausausweise für Lobbyisten. Weiter steht in dem Artikel, dass "mehr als 90 Prozent dieser Hausausweise auf das Konto der Koalitionsfraktionen (gehen). Abgeordnetenwatch.de hat ... den Bundestag auf Herausgabe der Namen der Lobby-Organisationen verklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Verein im Juni recht. Doch Namen gibt es immer noch keine. Auf Druck von Union und SPD geht der Bundestag jetzt in die nächste Instanz."

Linke und Grüne dagegen haben bereits die Organisationen genannt, denen sie zu Hausausweisen verholfen haben. Bei der CDU/CSU wird die Beantwortung wohl noch lange auf sich warten lassen. Deshalb vorab zwei Fragen an Sie:

1. Welche Gründe hat die Unionsfraktion, die Herausgabe der Namen zu verweigern?
2. Welche Haltung haben Sie persönlich in diesem Zusammenhang?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Engel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22.10.2015, die ich Ihnen gerne beantworte.

Der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Daten von Personen, die den Bundestag besuchen, liegt ein Schutzgedanke zu Grunde. Der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages ist Besuchern auf Wunsch eines Abgeordneten jederzeit zu gestatten. Dafür werden Besucher beispielsweise an den verschiedenen Eingängen angemeldet. Die Personalien werden dabei nicht gespeichert, so dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmens- oder Gewerkschaftsvertreter, Vertreter von Verbänden oder auch Bürgerinitiativen sicher sein können, dass sie ihr Anliegen vertraulich gegenüber einem Abgeordneten vorbringen können. Niemand soll vor dem Aufsuchen eines Abgeordneten zurückschrecken, weil der Name im Anschluss ggf. veröffentlicht wird. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies für ein sehr hohes Gut und dies sowohl zum Schutz der einzelnen Besucher als auch zum Schutz der grundgesetzlich garantierten freien Mandatsausübung.

Zur Vereinfachung können Personen, die den Bundestag häufiger aufsuchen müssen, einen Ausweis zum selbständigen Zutritt in die Gebäude des Bundestages erhalten. Eine Möglichkeit hierfür ist die von Ihnen aufgeführte Ausstellung eines Ausweises nach Unterstützung eines Parlamentarischen Geschäftsführers der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Insoweit ist dieses Verfahren sehr ähnlich dem eingangs erwähnten Einzelzutritt auf Wunsch eines Abgeordneten. Auch hierfür gilt daher aus unserer Sicht, dass die – in diesem Fall gespeicherten persönlichen Daten der Zutrittspersonen – vertraulich behandelt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wittke