Frage an Oliver Wittke von Franz W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wittke,
die Grünen möchten den Cannabis Gebrauch entkriminalisieren.
Der Schildower Kreis, bestehend aus mehr als 120 deutschen Strafrechtsprofessoren, ebenso. (1)
Auch der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft findet sich unter den Befürwortern.(2), mit ihm der Polizeipräsident von Münster(4).
In den USA sind nach der Freigabe des Cannabiskonsums keine der Befürchtungen, die die Legalisierungsgegner angebracht haben, eingetreten. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass diese Befürchtungen hier Realität werden könnten.(3)
Müssen sich Polizei und Justiz nicht mehr um diese Themen kümmern, wären außerdem genügend Resourcen vorhanden, sich um wirkliche Kriminalität zu kümmern.
Meine Frage ist: Wie stehen Sie zur Entkriminalisierung von Cannabis?
1 http://www.schildower-kreis.de/themen/Resolution_deutscher_Strafrechtsprofessorinnen_und_%E2%80%93professoren_an_die_Abgeordneten_des_Deutschen_Bundestages.php
2 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/cannabis-polizeigewerkschaft-will-kiffer-in-ruhe-lassen-a-1004515.html
3 http://www.zeit.de/2015/10/marihuana-legalisierung-usa-mexiko
4. http://www.focus.de/politik/deutschland/staatlicher-kontrollierter-verkauf-muensteraner-polizeipraesident-fuer-cannabis-freigabe_aid_986437.html
Mit freundlichem Gruß
Franz Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. März 2015.
Cannabis ist eine berauschende Substanz, die Suchtpotenzial birgt und deren Konsum gesundheitsgefährdend ist. Es ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern.
Eine Legalisierung des Besitzes, Anbaus und Erwerbs von Cannabis halte ich aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht für sinnvoll. Auch neuere Studien haben Cannabis nicht als unbedenklich bewertet, vielmehr wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken des Cannabiskonsums hingewiesen.
Der Gesundheitsschutz der heimischen Bevölkerung ist für mich ein hohes Gut. Deshalb lehne ich eine Änderung der Gesetzeslage ab, die im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig anerkannt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke