Frage an Oliver Wittke von Angelika L. bezüglich Gesundheit
Ich bin Patient(Erlaubnisinhaberin) und bekomme aus der Apotheke Cannabisblüten , wenn lieferbar, da ich pharmakologisch austherapiert bin. Nun ist wieder mal kein Bedrocan von Holland lieferbar, wie kann ich nun an Cannabisblüten kommen um meine Schmerzen zu lindern ohne mich strafbar zu machen?
Sehr geehrte Frau Lingelbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedauere sehr, dass Ihnen die Medizinal-Cannabisblüten in Ihrer Apotheke vorübergehend nicht zur Verfügung gestellt werden können. Ich habe mich deshalb an das Bundesministerium für Gesundheit gewendet, um Ihnen eine qualifizierte Antwort geben zu können. Dies hat leider einige Zeit in Anspruch genommen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Wie Sie sicherlich wissen, darf Cannabis nicht von Ärzten verschrieben und wie ein übliches Arzneimittel mit Rezept in der Apotheke bezogen werden. Medizinal-Cannabisblüten aus den Niederlanden können nur ausnahmsweise mit entsprechenden Erlaubnissen und Genehmigungen nach Deutschland importiert und aus Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Deshalb hatte Ihnen die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gehörende sog. Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur medizinischen Anwendung erteilt.
Die Medizinal-Cannabisblüten werden in Arzneimittel-Qualität in den Niederlanden produziert und nach Deutschland importiert. Lieferengpässe können auftreten, wenn nicht genügend Medizinal-Cannabisblüten zur Verfügung stehen oder in der Lieferkette Probleme auftreten.
Das BfArM kann die wirtschaftlichen Abläufe nur insofern beeinflussen, als es die betäubungsmittelrechtlich benötigten Erlaubnisse und Genehmigungen – beim Vorliegen aller Voraussetzungen – umgehend erteilt und die Beteiligten in der Lieferkette über den voraussichtlichen Bedarf an Medizinal-Cannabisblüten in Deutschland informiert. Mir wurde versichert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesopiumstelle dieser Anforderung jederzeit gerecht werden, da die Patientenversorgung höchste Priorität hat.
Vorübergehend scheinen bei der zuständigen Stelle in den Niederlanden nicht genügend Medizinal-Cannabisblüten vorhanden gewesen zu sein, um die bereits vorliegenden Bestellungen aus Deutschland zu erfüllen. Der genaue Zeitpunkt, an dem auch in Ihrer Apotheke Medizinal-Cannabisblüten wieder verfügbar sein werden, kann von hier aus nicht sicher benannt werden. Allerdings hat der deutsche Importeur die Apotheken gegen Ende November wieder mit einer Teilmenge beliefert. Dies wurde von einzelnen Patienten bestätigt. Soweit ersichtlich, kann für Deutschland für Januar 2015 wieder eine größere Menge an Cannabis-Blüten aus den Niederlanden erwartet werden. Die hierfür betäubungsmittelrechtlich notwendige Einfuhrerlaubnis hat das BfArM bereits erteilt. Die Bundesopiumstelle wird hierzu mit dem Importeur und mit der niederländischen Behörde in Kontakt bleiben.
Zwischenzeitlich wurde in den Niederlanden eine zweite Produktionsstätte in Betrieb genommen. Die erste Ernte von Cannabis-Blüten war dort noch für 2014 geplant, weshalb nach Abschluss des Herstellungsprozesses, inklusive qualitätssichernder Maßnahmen und Endverpackung, wieder eine größere Menge an medizinischem Cannabis für den Export zur Verfügung stehen dürfte. Vor diesem Hintergrund habe ich derzeit die begründete Hoffnung, dass mit einer Entspannung der Versorgungslage zu rechnen ist.
Leider kann ich Ihnen lediglich den derzeitigen Informationsstand weitergeben. Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Ihrem begleitenden Arzt auf, um mit ihm über gegebenenfalls vorhandene, ausreichend wirksame und sichere Therapieoptionen zur Überbrückung zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke MdB