Frage an Oliver Wittke von Maximilian D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Wittke!
falls Ihre Partei im Falle eines Wahlsieges bezüglich der Dichtheitsprüfung bei Abwasserkanälen den Paragraf 61 a des Landeswassergesetzes kippen ??
Mit freundlichen Grüße
Maximilian Dähn
Sehr geehrter Herr Dähn,
für die CDU bleibt es selbstverständlich bei der Position, die wir mit dem Gesetzentwurf (Drucksache 15/3563) bezogen haben. Für uns kommt eine Dichtheitsprüfung nur bei begründetem Verdacht in Frage. Wir werden unseren Gesetzentwurf daher nach der Konstituierung des neuen Landtags sofort wieder einbringen.
Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine bürgerfreundliche Regelung, die sicherstellt, dass sanierungsbedürftige Kanäle repariert werden, die jedoch nicht alle Haushalte unter einen kostenaufwändigen Generalverdacht stellt. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht in unverhältnismäßiger Weise belastet werden.
Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung mit unsinnigen Regelungen viele Bürgerinnen und Bürger gegen eine grundsätzlich sinnvolle umwelt- und wasserpolitische Maßnahme aufgebracht hat, brauchen wir endlich eine vernünftige Regelung, die Planungssicherheit schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke