Werden sie sich dafür einsetzen, dass Grenzwerte im Straßenverkehr für Alkohol- und Cannabiskonsum äquivalent umgesetzt werden?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der adäquaten Umsetzung von Grenzwerten bezüglich des Alkohol- und Cannabis-Konsums im Straßenverkehr.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir der Ansicht, dass vom Cannabiskonsum ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgeht. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten können den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen. Internationale Studien belegen, dass die Zunahme der Verbreitung des Cannabis-Konsums als Folge der Legalisierung auch mit einer Zunahme der Verkehrsrisiken einhergeht. Dadurch wird das Ziel der „Vision Zero“, der Sicherheitsstrategie zur Vermeidung der Zahl schwerer und tödlicher Unfälle im Straßenverkehr, untergraben. Stattdessen bedarf es eines sensiblen Umgangs mit dem Rauschgift – insbesondere im Straßenverkehr. Entscheidungen dürfen nicht aus rein politischem Kalkül zu Flankierung der Legalisierung erfolgen. Das Verkehrsrecht muss weiterhin deutlich machen, dass Fahruntüchtigkeit sanktioniert wird.
Aus diesem Grund haben wir kürzlich einen Antrag zu diesem Thema in den Deutschen Bundestag eingebracht, den Sie hier einsehen können: https://dserver.bundestag.btg/btd/20/111/2011143.pdf
Gerne stehe ich Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Vogt MdB
Abgeordneter für den Mühlenkreis Minden-Lübbecke
Dr. Oliver Vogt MdB
Deutscher Bundestag
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