Frage an Oliver Luksic von Metin D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Luksic,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes vom 16. März 2019.
Wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag verfolgen das Ziel, innovativen, neuen Konzepten den Markteintritt – in einem angemessenen Rechtsrahmen - zu ermöglichen. Gleichzeitig möchten wir aber auch dem traditionellen Taxigewerbe Chancen eröffnen. So wollen wir den bürokratischen Aufwand für Taxiunternehmer verringern, der Leistungen unnötig verteuert. Auch die Verpflichtung zur Dauerbereitschaft der Taxiunternehmen ist gerade im ländlichen Raum unrentabel. Daher wollen wir diese abschaffen. Die „persönliche Zuverlässigkeit“ ist bei jeder Form von Gewerbeanmeldung relevant.
Obwohl wir uns für eine Öffnung und Deregulierung des Taximarktes einsetzen, ist es uns von großer Bedeutung, bestimmte Alleinstellungsmerkmale von Taxiunternehmen zu sichern. Dazu gehören beispielsweise die äußere Kennzeichnung der Taxis sowie die Möglichkeit der Nutzung spezieller Taxistände. Das bietet Taxis auch in Zukunft einen entscheidenden Vorteil gegenüber neuen Anbietern, da Taxis damit von weitem erkennbar sind und jederzeit die Möglichkeit haben, an den für Sie ausgewiesenen Standorten Ihre Dienstleistungen anzubieten.
Um in Zukunft unökonomische und unökologische Leerfahrten zu verhindern, muss die Rückkehrpflicht aus unserer Sicht für Mietwagen aufgehoben werden. Leerfahrten entstehen aber auch, weil Taxiunternehmer potenzielle Gäste nur in dem Bundesland der Anmeldung und Konzessionsaustellung aufnehmen dürfen. Ein Taxi darf beispielsweise einen Fahrgast von Berlin Mitte zum Flughafen Schönefeld in Brandenburg mitnehmen, muss allerdings die Rückfahrt allein antreten. Aus diesem Grund setzen wir Freien Demokraten im Bundestag uns für eine bundeseinheitliche Regelung des Laderechts ein.
Zusammenfassend geht es uns Freien Demokraten bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetztes darum, Chancen und Innovationen in der Mobilität zu ermöglichen – sowohl für bewährte, als auch für neue Anbieter.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic