Frage an Oliver Luksic von Holger M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Luksic,
Sie schreiben, dass laut Militär die Anzahl der Flugbewegungen durch militärische Übungsflüge seit 2008 rückläufig sei. Die Einheit "Flugbewegung" ist für die Lebensqualität aber nicht ausschlaggebend, da es sich sowohl um einen moderat lauten Überflug als auch um ein stundenlanges aggressives kampfähnliches Flugverhalten mit vibrierendem Boden handeln kann. Die daher für uns viel wichtigere Anzahl der Lärmereignisse bewegt sich auf konstant hohem Niveau, im Oktober 2010 sogar noch etwas mehr als im Oktober 2009.
Sie erwähnen auch, dass der Übungsflugbetrieb von Mai bis September auf 21 Uhr terminiert ist, was nach meiner Beobachtung sehr oft eingehalten wurde - wenn auch nicht immer.
Meine Fragen:
- Ist Ihnen bekannt, dass die Lärmbelastung durch militärische Übungsflüge immer noch unzumutbar hoch ist?
- Ist Ihnen bekannt, dass in den meisten Gegenden Deutschlands Übungslärm unbekannt ist?
- Halten Sie es für akzeptabel, dass wir im Sommer bis 21 und im Winter bis 23.30 Uhr mit Kampfjetlärm in erheblichem Ausmaß rechnen müssen?
- Welche Forderungen zur Verbesserung unserer Lebensqualität können Sie sich vorstellen und vertreten?
Sehr geehrter Herr Marzen,
vielen Dank für Ihre Frage vom 04.11.10 bezüglich der Lärmbelastung durch militärische Übungsflüge.
In der letzten Zeit haben mich Hinweise aus der Bevölkerung erreicht. Mir ist bewusst, dass die Lärmbelastung die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Saarland immer noch stark beeinträchtigt und dass die derzeitige Lage noch weiterer Verbesserungen bedarf. Allerdings können militärische Übungsflüge über dem Luftraum des Saarlandes und der gesamten Bundesrepublik nicht gänzlich abgeschafft werden, da sie militärisch notwendig sind.
Militärische Flugbewegungen finden auch in Regionen außerhalb des Saarlandes statt. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es in Deutschland insgesamt neun zeitweise reservierte Lufträume (Temporary Reserved Airspace–TRA), unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, die für die notwendigen militärischen Übungsflüge genutzt werden können. Das Saarland ist von dem Fluglärm betroffen, da sich die Lufträume des TRA 205 und des TRA 305 über das gesamte saarländische Landesgebiet erstrecken. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die Angelegenheiten des Luftverkehrs und der Verteidigung. Die Landesregierung des Saarlandes hat dort keine Entscheidungsbefugnisse. Aufgrund dieser Kompetenzverteilung entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung über Art und Umfang des militärischen Flugbetriebes im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland und ist deshalb auch der Ansprechpartner für mich als Bundestagsabgeordneter.
Die immer noch aufkommenden Beschwerden aus der Bevölkerung im Saarland zeigen, dass die freiwillige Selbstbeschränkung, nach der die Flüge im Sommer bis spätestens 21 Uhr und im Winter bis 23:30 Uhr stattfinden dürfen, zwar eine gewisse Reduzierung des Fluglärms, allerdings noch keine zufriedenstellende Entlastung für viele Bürgerinnen und Bürger darstellt.
Aus diesem Grund versichere ich Ihnen und Ihren Mitbürgern, dass ich in Kontakt zu den zuständigen Stellen auf Bundesebene, insbesondere zum Bundesministerium der Verteidigung und zu den in Deutschland stationierten Streitkräften stehe. Im Dialog mit diesen Ansprechpartnern werde ich die Sorgen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Thematik zur Sprache bringen und auf eine weitere Entlastung der Bevölkerung im Saarland hinarbeiten. Insbesondere werde ich mich für eine weitere Verlegung von militärischen Übungsflügen in andere Regionen sowie für die weitere Reduzierung der Flugbewegungen im Saarland einsetzten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic, MdB