(...) Es gibt keine "Zwangsfinanzierung". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt Verfassungsrang. Seine Organisation und Finanzierung sind nach Recht und Gesetz geregelt. (...)
(...) Nach Abschluss dieser Beratungen fällt dann die Entscheidung und hier im Landtag NRW werden, nach allem was bekannt ist, mindestens drei Fraktionen für die Annahme des 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrages stimmen und ihn damit mit breiter Mehrheit auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen ratifizieren. (...)
(...) Die von Ihnen angeführten Argumente, die aus Ihrer Sicht gegen die Rundfunkgebühren-Reform sprechen, überzeugen mich nicht. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Meinung, dass es weltweit kein vergleichbar vielfältiges und hochqualitatives Rundfunkangebot gibt, wie wir es in Deutschland kennen. (...)
(...) Zur Sache: Es gibt viele Gründe, die für diese Systemreform sprechen, damit wir das vielfältige, hochqualitative und für alle zugängliche Rundfunkangebot – so wie es uns die Verfassung auch aufgibt – für einen angemessenen Betrag pro Monat aufrecht erhalten können, denn es gehört zu den Grundfesten unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens wie die freie Presse und die freie Meinungsäußerung. (...)
(...) Das heißt, auch künftig erhalten Sie für den Preis eines Vollkornbrötchens (ca. 60 Cent) täglich sämtliche öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogramme über alle Kanäle und sogar über das Internet – einige Fernsehprogramme ARD, ZDF, ARTE sogar auch schon in HD-Qualität ohne weitere Kosten. Auch die sogenannten Gebühren-Befreiungstatbestände bleiben bestehen (siehe Anhang „Übersicht Befreiungsregelung“). (...)
(...) Allerdings: Nach Abwägung aller übrigen Punkte, die aus meiner Sicht für diese Reform und vor allem für den Erhalt des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland sprechen, habe ich mich entschieden, dem 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag im Landtag NRW, wenn er zur Abstimmung gestellt wird, zuzustimmen. (...)