Frage an Oliver Keymis von Rolf S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Keymis,
bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.
Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?
Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:
* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.
* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.
* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.
* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Schöpe,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über abgeordneten.watch.de am 1. August 2011 gesendet haben. Ich habe auch "die Punkte" gelesen, die aus Ihrer Sicht "gegen diese Reform sprechen". Mancher Kritikpunkt ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings: Nach Abwägung aller übrigen Punkte, die aus meiner Sicht für diese Reform und vor allem für den Erhalt des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland sprechen, habe ich mich entschieden, dem 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag im Landtag NRW, wenn er zur Abstimmung gestellt wird, zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keymis