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Oliver Jörg
CSU
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Frage von Heinz E. •

Frage an Oliver Jörg von Heinz E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Jörg,

bitte teilen Sie mit, wie Sie Ihren Einfluss zur Erreichung der Ziele (hier: Kurzfassung) in Ihrem möglicherweise künftigen politischen Wirkungsbereich geltend machen wollen - vielen Dank – Der Arbeitskreis Elektrosmog Agenda 21 Würzburg

1. Aufklärungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen - vor allem in Schulen.
2. Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Gesundheits- gefährdungen durch kabellose Funktechnologien.
3. Genehmigungspflicht für alle Mobilfunksendeanlagen; keine Anlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sowie anderen sensiblen Bereichen.
4. Keine Errichtung und Installation von weiteren Mobilfunksendeanlagen sowie keine Aufrüstung bestehender Einrichtungen, weil das Angebot besonders auf die Käuferschicht der Kinder und Jugendlichen abzielt.
5. Reduzierung und Minimierung der Leistung von Mobilfunksendeanlagen auf das erforderliche Mindestmaß.
6. Entwicklung einer Mensch, Tier und Umwelt schonenden, durch unabhängige Wissenschaftler nachgewiesenen ungefährlichen Elektro- und Mobilfunktechnologie.
7. Neufestsetzung der Grenzwerte nach baubiologischen Richtwerten für den Schlaf - und Arbeitsbereich.
8. Beweislastumkehr
9. Verbot der Betriebsbereitschaft von Mobilfunktelefonen und vergleichbaren Technologien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und Veranstaltungsräumen.
10. Meldepflicht der Immobilieneigentümer über Besitz und Betrieb einer funktechnischen Einrichtung.
11. Förderung und Durchsetzung einer Industrie unabhängigen Forschung, deren wissenschaftliche Studien bei der Errichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung dieser Technologie berücksichtigt werden.
12. Amtliche medizinische, technische, biologische Untersuchungen und Studien bei signifikanten Häufungen von Krankheits- und Todesfällen ggf. Abschaltung der Technologie.
13. Haftung des Betreibers und des Grundstückseigentümers – Nachweis des Versicherungsschutzes

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich es vor der Wahl zeitlich nicht mehr geschafft habe, Ihre Frage zu beantworten. Ihrer detailreichen Anfrage entnehme ich, wie sehr Sie sich mit dem Thema Strahlenbelastung auseinandersetzen und sich auf wünschenswerte Weise in diesem Bereich engagieren.

Die durch elektromagnetische Felder hervorgerufene Belastung wird kontrovers diskutiert; nicht zuletzt deshalb, weil ein Zusammenhang zwischen einem erhöhten Krebsrisiko und der Nutzung von Mobil- bzw. schnurlosen Telefonen derzeit nicht wissenschaftlich belegt werden kann.
Hieraus erwächst eine gewisse Unsicherheit, die eine Aufklärung der Bevölkerung seitens der Politik und der Netzbetreiber nötig macht. Die Bayerische Staatsregierung nimmt diesen Auftrag ernst. Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat beispielsweise unter der Nummer 0821-9071-3518 eine Hotline zum Thema „elektromagnetische Felder“ eingerichtet. Unter dieser Nummer kann auch Informationsmaterial angefordert werden. Weitere Informationen stellt die Bayerische Staatsregierung auf dem Internetportal www.mobilfunk.bayern.de zur Verfügung. In der „Freiwilligen Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II zwischen den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen“, die im November 2007 um weitere vier Jahre verlängert wurde, wird zudem auf die weitere Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen verwiesen. Die Mobilfunkbetreiber haben darin ihre Bereitschaft erklärt, in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Maßnahmen zu fördern und zu unterstützen.
Bei der Aufklärung vor Ort, zum Beispiel in Schulen, ist die Politik immer auch auf die Unterstützung gesellschaftlicher Kräfte angewiesen. Daher begrüße ich das Engagement des Arbeitskreises Elektrosmog Agenda 21 in Würzburg.

Der bayerische Mobilfunkpakt legt den Kommunen ausdrücklich die Veranlassung von Messungen gerade in sensiblen Bereichen, in der Nähe von Kindergärten und Schulen, nahe. Im Zusammenhang mit der von Ihnen vorgeschlagenen Genehmigungspflicht aller Anlagen ist jedoch anzumerken, dass sich ein Genehmigungsverfahren immer nur auf einen konkreten Standort beziehen kann. Wenn dort die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden, muss die Kommune den Antrag genehmigen. Sie hat damit die Möglichkeit, alternative Standorte vorzuschlagen, aus der Hand gegeben. Daher hat die Bayerische Staatsregierung im Mobilfunkpakt II anstelle der allgemeinen Genehmigungspflicht einen „Runden Tisch“ für Kommunen ab einer Größenordnung von 50.000 Einwohnern vorgeschlagen. Zu den Verhandlungspartnern am Runden Tisch zählen u.a. Vertreter des Umwelt- und Gesundheitsamtes der jeweiligen Kommune. Als entscheidender Vorteil des Runden Tisches erweist sich die Möglichkeit der Kommune, den Netzbetreibern alternative Standorte anzubieten.
Würzburg bietet hierfür ein gutes Beispiel. Das Verfahren des Runden Tisches ist in unserer Stadt schon mehrfach zum Einsatz gekommen. Zwar konnte kein Vorhaben verhindert werden, die Standortauswahl jedoch wird durch das Verfahren stetig optimiert.

Die Beantwortung der Frage nach Errichtung weiterer Sendeanlagen bzw. der Reduzierung der Sendeleistung oszilliert notwendigerweise in einem Spannungsfeld zwischen Versorgung und Vorsorge. Selbstverständlich muss die Belastung so gering wie möglich gehalten werden. Eine vorschnelle Reduzierung der Zahl der Antennen jedoch, zum Beispiel durch höhere Masten, wäre ein falscher Schritt. Hierdurch erhöhen sich die Sendeleistung der einzelnen Antennen sowie die von den Mobiltelefonen ausgehenden Immissionen.

Die Verminderung der Immissionen elektromagnetischer Felder von Funkanlagen liegt der Bayerischen Staatsregierung am Herzen. Deshalb unterstützt das Bayerische Umweltministerium wissenschaftliche Untersuchungen zur Fortentwicklung der Technik sowie zur Erprobung neuester Technologien zusammen mit den Kommunen.

Die Grenzwerte für hochfrequentierte elektromagnetische Felder legt die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz fest, die sich nach den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission richtet. Nach einer Untersuchung des Bundesamtes für Strahlenschutz konnte bisher kein Nachweis für die sogenannte Elektrosensibilität, also Schlafstörungen und/oder Kopfschmerzen verursacht durch Elektrosmog, erbracht werden. Daher scheint es zunächst vernünftig, an den derzeitig festgeschriebenen Grenzwerten festzuhalten.

Solange gesicherte Erkenntnisse ausbleiben, dürfte auch die Haftung des Netzbetreibers oder des Grundstückeigentümers ein schwieriges Unterfangen bleiben. Einem generellen Handyverbot in allen öffentlichen Gebäuden stehe ich unter Zugrundelegung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ablehnend entgegen.

Für weitere Fragen stehe ich dem Arbeitskreis Elektrosmog Agenda 21 selbstverständlich zur Verfügung. Für Ihr Engagement möchte ich mich nochmals bei Ihnen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg