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Frage von Jennifer H. •

Frage an Oliver Jörg von Jennifer H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Jörg,
das neue Gute-Kita-Gesetz wurde vor kurzem beschlossen (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-der-qualitaet-in-der-kindertagesbetreuung--gute-kita-gesetz-/127136)

Wie wird Ihre Partei in Zukunft die Kindertagespflege fördern?
Die Kindertagespflegepersonen in die Kitas umzusiedeln, finden viele Kindertagespflegepersonen wenig sinnvoll. Viele von uns haben diesen Beruf gewählt, weil er es ermöglicht die Kinder individuell zu fördern, in einer Kleingruppe zu arbeiten und flexibler auf die Bedürfnisse der Kinder reagieren zu können. Auch ist die Zusammenarbeit mit den Familien viel intensiver und auch flexibler, was viele Eltern sehr zu schätzen wissen. Für die Kinder ist das eine sehr gute Betreuungsform. Die Kleingruppe, die feste Bezugsperson, die gleichaltrigen Kinder, das familiäre Umfeld und die individuelle Förderung sind ideale Bedingungen um geborgen und gut gefördert aufzuwachsen.

Bisher wird die Kindertagespflege stiefmütterlich behandelt. So sind z. B. die Fördergelder gegenüber der Kita deutlich geringer und es gibt keine Fördergelder für Räumlichkeiten etc. Die Eltern dürfen oft noch nicht frei entscheiden, wie viele Stunden sie buchen wollen und eine Vertretung gibt es leider auch noch nicht zuverlässig und flächendeckend (Würzburg ist da noch relativ gut aufgestellt).

Außerdem bekommt eine Kindertagespflegeperson in Bayern weniger als den Mindestlohn. (https://www.kindertagespflege-bw.de/mindestens-den-mindestlohn/)
Wir brauchen dringend mehr Anerkennung und vor allem finanzielle Förderung Seitens der CSU! Wir sind ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung und mehr als unzufrieden.

Mit freundlichen Grüßen
J. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Kindertagespflege. Sie haben Recht: Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sind ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung und ich schätze die Tagespflege als familiennahes Angebot sehr. Aus diesem Grund haben wir mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahr 2006 auch die Tagespflege in die systematische, staatliche Förderung einbezogen.

Wie Sie wissen, erhalten Tagespflegepersonen ihre Vergütung sowie weitere Leistungen von den kreisfreien Städten und Landkreisen als Träger der Jugendhilfe. Der Freistaat fördert die Kindertagespflege, indem er einen Teil der Ausgaben re- bzw. konfinanziert. Um eine leistungsgerechte Förderung zu stärken, haben wir in Bayern den sogenannten differenzierten Qualifizierungszuschlag für Tagespflegepersonen eingeführt. Damit kann sich zum Beispiel eine einschlägige Berufsausbildung in der Bezahlung widerspiegeln oder für die Betreuung eines Kindes mit (drohender) Behinderung ein höherer Qualifizierungszuschlag ausgezahlt werden. Zugleich soll damit ein Anreiz für Fort- und Weiterbildung geschaffen werden. Dieses Instrument wird aber wohl noch nicht von allen Trägern der Jugendhilfe vollumfänglich genutzt.
Neben dem Anerkennungsbeitrag erfolgt auch eine pauschale Übernahme des Sachaufwands und Teilerstattungen von Beiträgen zur Sozialversicherung. In Bayern ist meines Wissens gerade die sog. Betriebskostenpauschale, die in Höhe von 300 Euro pro Kind und Monat gezahlt wird, vergleichsweise hoch angesetzt.

Eine Investitionskostenförderung von Räumlichkeiten ist deshalb schwer möglich, weil Tagespflegepersonen keine Mittelbindung im Umfang von bis zu 25 Jahren garantieren können. Ausnahmen wurden aber im Rahmen der Sonderinvestitionsprogramme bei den Großtagespflegestellen vorgenommen. Außerdem fördert der Freistaat die Großtagespflege mit der Option der einrichtungsähnlichen Förderung (Art. 20a BayKiBiG), soweit die dort tätigen Tagespflegepersonen eine besondere Qualifikation aufweisen.

Weil es unter potentiellen Tagespflegepersonen auch solche gibt, die die Selbständigkeit scheuen und lieber als Angestellte tätig wären, haben wir uns vorgenommen, dass bayernweit 2.000 Tagespflegepersonen als "helfende Hände" in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Das ist ein zusätzliches Angebot des Freistaats an Tagespflegepersonen, die sich dafür interessieren. Natürlich können Sie wie bisher selbständig in ihrer "eigenen" Kleingruppe arbeiten. Zugleich wollen wir aber die Festanstellung von Tagespflegepersonen durch Kommunen oder Einrichtungsträger finanziell unterstützen. Außerdem wollen wir den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung von Vertretungsmodellen (wie z.B. Tagespflegestützpunkten) helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg, MdL