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Frage von Josef H. •

Frage an Oliver Jörg von Josef H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Jörg,
wann werden endlich die Krankenkassenbeiträge für eine betriebliche Direktversicherung abgeschafft?
Wann wird dieser Betrug an Rentner u.a. durch Herrn Seehofer (2004) rückgängig gemacht?
Sollte hier keine Änderung eintreten, werde ich NIE mehr CSU wählen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur betrieblichen Altersversorgung.

Das GKV-Modernisierungsgesetz wurde 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition im Zusammenwirken mit CDU und CSU auf den Weg gebracht, da auch der Bundesrat seine Zustimmung geben musste. Seitdem wird auf Betriebsrenten und Zahlungen vergleichbarer Versorgungswerke der volle und nicht mehr nur der halbe Krankenkassensatz abgezogen. Auch wurde die Möglichkeit beendet, bei einmaligen Kapitalauszahlungen betrieblicher Direktversicherungen gar keine Beiträge zu bezahlen.
Mangels einer Übergangsregelung wurde die Neuregelung auch auf Altverträge bzw. Versorgungszusagen angewandt, die vor dem 1. Januar 2004 geschlossen worden sind. Ich kann nachvollziehen, dass viele Betroffene darin einen Verstoß gegen den Vertrauensschutz sehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte allerdings die Rechtmäßigkeit der Neuregelung und argumentierte, die Einbeziehung der Direktversicherungen in die Beitragspflicht bilde ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Stärkung der Finanzgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gesetzgeber sei von Verfassungs wegen berechtigt, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für Rentner zu entlasten und diese entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen.

Das Thema wird jedoch auch bei uns in der Landtagsfraktion sensibel und in seiner Vielschichtigkeit betrachtet. Unser sozialpolitischer Sprecher und Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag, Joachim Unterländer, setzt sich beispielsweise seit längerem für gerechte Krankenversicherungsbeiträge bei der betrieblichen Altersversorgung ein. Schließlich sind unserer Auffassung nach alle Säulen der Altersversorge zu stärken.

2017 hat der Bundesrat auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung um Prüfung gebeten, inwieweit eine Reduzierung der vollen Beitragspflicht auch für Betriebsrenten außerhalb des Riester-Bereichs ermöglicht werden kann (für Betriebsrenten, die im Rahmen eines Riestervertrags abgeschlossen wurden, besteht seit dem sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz keine Beitragspflicht).
Die Bundesregierung hatte sich seinerzeit allerdings gegen eine weitergehende Änderung des Beitragsrechts entschieden, weil die Materie sehr vielschichtig ist. Die Beitragspflicht bei Betriebsrenten sei auch im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit innerhalb der GKV von wesentlicher Bedeutung (vgl. Argumentation des Bundesverfassungsgerichts oben). Eine Absenkung des Beitragssatzes auf den Arbeitnehmeranteil (also die Halbierung des Satzes) führe zu Mindereinnahmen der GKV in Höhe von jährlich rund 2,5 bis 3 Milliarden Euro. Die Mindereinnahmen müssten dann über einen Anstieg der Beiträge refinanziert werden. Daher wird das Thema in der CSU-Landesgruppe in Berlin aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Der Einnahmeausfall dürfe nicht zulasten von Kleinrentnern oder schlechter gestellten Beschäftigten gehen, die über höhere Beiträge dann für Menschen mit Betriebsrenten aufkommen müssten.

Daher gibt es auch Kollegen, die eine alleinige Lösung im System der GKV als nicht zielführend erachten und darauf hinweisen, dass die Ausgestaltung der Altersversorge angesichts des demografischen Wandels und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ohnehin auf eine zukunftssichere Basis gestellt werden muss. Zu diesem Zweck ist die Einsetzung einer Rentenkommission vorgesehen. Spätestens in diesem Rahmen sollte eine einheitliche Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung herbeigeführt werden.

Meine Kollegin Emmi Zeulner, MdB, setzt sich auf Bundesebene hingegen bereits jetzt für Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz der betrieblichen Altersversorge ein. Sie plädiert für eine Halbierung der Kassenbeiträge und für einen Freibetrag.

Sehr geehrter Herr H., ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass unsere Landtagsfraktion sich ebenso wie die Landesgruppe in Berlin sehr intensiv mit dem Thema betriebliche Altersversorgung auseinandersetzt. Der gegenwärtige Diskussionsstand spiegelt die Vielschichtigkeit der Materie wider.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg, MdL