Frage an Oliver Jörg von Ingeborg K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Jörg,
indirekt betrifft mein Anliegen, meine Frage, sowohl das Thema Familien, Senioren, Umwelt, Finanzen und Bauen.
Es geht um eine geplante, drastische Erhöhung der Grundsteuer.
Wie sollen denn junge Familien dann noch bauen können, wenn die Folgekosten nicht mehr zu bezahlen sind?
Das gilt auch für Senioren, vor allem für Witwen, die ihr "Häusle" abbezahlt haben und hoffen, damit eine Sicherheit im Alter zu haben - eine drastische Erhöhung der Grundsteuer aber mit ihrer Rente nicht mehr schultern könnten.
Außerdem sollte bei der Festsetzung der Grundsteuer auch ein Umweltaspekt berücksichtigt werden, nämlich, wie ökologisch sinnvoll und wertvoll ein Garten angelegt ist. Mein Garten ist z.B. ein Paradies für Bienen, Hummeln, Wespen, Singvögel und alle möglichen Insekten. Sogar ein Eichhörnchen kommt ab und zu zu Besuch. Ich habe unzählige Blütenpflanzen, einen Apfelbaum, eine Linde, viele Kräuter, Sträucher, Frühblüher und Blütenpflanzen bis in den Herbst. Das müsste doch in irgendeiner Weise berücksichtigt werden, ob alles zubetoniert ist, oder nur steriler Rasen dem Grundstück einen pflanzlichen Touch gibt.
Bitte denken Sie über dieses Thema nach und sprechen Sie es auch bei den Kommunalpolitikern an.
Sie möchten doch wissen, was Ihren Wählern Sorgen macht. Das macht mir große Sorgen.
Grüße von I. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Grundsteuer.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr dieses Jahres die Einheitsbewertung als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber muss nun bis Ende 2019 eine Neuregelung treffen. Die CSU-Landtagsfraktion plädiert für eine einfache, faire sowie für Bürger und Unternehmen transparente und nachvollziehbare Neuordnung.
Wir wollen, dass Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen bei der Reform vermieden werden. Gerade auch im Hinblick auf junge Familien, die ein Eigenheim erwerben oder bauen möchten, ist eine planbare Grundsteuer unerlässlich.
Aus Sicht der CSU-Landtagsfraktion wäre eine wertunabhängige „Einfach-Grundsteuer“ das geeignete Reformmodell, um in prosperierenden Gegenden Deutschlands eine automatische Belastungsdynamik bei der Grundsteuer zu verhindern. Die „Einfach-Grundsteuer“ basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Dahinter steht der Gedanke, dass Bürger und Unternehmen über die Grundsteuer an den Kosten beteiligt werden, die der Kommune durch das Vorhalten der Infrastruktur entstehen und die nicht über Beiträge oder Gebühren direkt und individuell von den Nutzern erhoben werden können. Die Grundsteuer sollte sich daher zukünftig ausschließlich nach physikalischen Größen bestimmen, nämlich der Grundstücksgröße und der Wohn- beziehungsweise Nutzflächen. Diese physikalischen Größen sind nämlich die wesentlichen Maßparameter für die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen. Ein größeres Grundstück beziehungsweise Gebäude wird in der Regel einen höheren Aufwand für das Vorhalten der kommunalen Infrastruktur verursachen als kleinere. Auf die ermittelten Flächen werden dann Äquivalenzzahlen je Quadratmeter angewendet. Dabei sollte es unterschiedliche Äquivalenzzahlen für den Grund und Boden, für zu Wohnzwecken sowie für sonstige genutzte Gebäudeflächen geben.
Wir wollen, dass der jeweilige Landesgesetzgeber die Höhe der Äquivalenzahlen für seinen Zuständigkeitsbereich eigenständig festlegen kann.
In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen haben zu können, verbleibt mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg