Frage an Oliver Jörg von Siegbert H. bezüglich Staat und Verwaltung
Themenkomplex:
Geplante Zusammenführung der Zuständigkeit für Hilfe zur Pflege bei den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bayern
Sehr geehrter Herr Jörg,
der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Hilfe zur Pflege (bisher Bezirke) zu den Landkreisen und kreisfreien Städt beschlossen.
Ein formeller Beschluss des Bay. Landtags zu der so genannten Herabzonung der Hilfe zur Pflege ist nach den Landtagswahlen geplant.
Sie werden gebeten, Ihren Standpunkt zu der geplanten Maßnahme darzulegen und mitzuteilen, wie Sie voraussichtlich abstimmen werden.
Für die baldige Antwort - vielen Dank!
Siegbert Hümmer
-Rentenberater-
Sehr geehrter Herr Hümmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich noch nicht endgültig sagen kann, wie ich im Falle meiner Wahl über die von Ihnen angesprochene Fragestellung abstimmen werde, zumal ich die Beschlussvorlage noch nicht kenne.
Mit den Informationen, die mir als Nicht-Parlamentarier aus der öffentlichen Diskussion vorliegen, kann ich jedoch sagen, dass ich mich jedenfalls für die Zusammenlegung der Hilfe für Pflege einsetzen werde. Denn wenn die für die pflegebedürftige Menschen notwendige Hilfen, wie etwa mobiler Pflegedienst, betreute Wohngruppen, Kurzzeit- und Tagespflege bis hin zum stationären Pflegeheim in einheitlicher Zuständigkeit stehen, können Synergieeffekte unter Vermeidung von Abstimmungsschwierigkeiten genutzt werden.
Dabei ist die derzeitige Diskussion, ob die Bezirke oder die kreisfreien Städte und Landkreise die einheitliche Zuständigkeit erhalten sollten auch innerhalb der CSU-Landtagsfraktion nach meinem Kenntnisstand noch nicht abgeschlossen.
Diesen Diskussionsprozess möchte ich gerne begleiten. Zudem möchte ich noch zu der Problematik Fachgespräche führen. Insoweit habe ich mich noch nicht verbindlich entschlossen, wie ich mich bei einer Abstimmung im Bayerischen Landtag positionieren würde.
Ich tendiere allerdings dazu, die einheitliche Zuständigkeit in die Hände der Kommunen zu geben. Diese stehen den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen näher und sind mit den einzelnen örtlichen Begebenheiten der Einrichtungen besser vertraut. Auch hinsichtlich der politischen Verantwortung meine ich, dass die Sozialreferate der Kommunen und die örtlichen Mandatsträger, die einen Bezug zu den Gemeinden und Stadteilen haben, die Stärken und Leistungsmöglichkeiten der örtlichen Pflegeeinrichtungen und die Bedürfnisse am besten kennen und auch insoweit die Zuständigkeit auf der kommunalen Ebene sinnvoll erscheint. Dieser Ansatz entspricht auch dem Subsidiaritätsgedanken.
Nicht außer Acht bleiben darf aber der Umstand, dass die Bezirke bereits über einen Erfahrungsschatz und über Sachverstand verfügen, der nicht zu unterschätzen ist. Diesen jedenfalls einzubinden, halte ich jedenfalls für erforderlich.
Auch ist mir bewusst, dass es Probleme geben könnte, wenn 96 Kommunen Verhandlungspartner von Pflegeheimen über Entgeltverträge werden. Aber auch hier ist denkbar, dass dies ähnlich wie bei der Regelung zur stationären Jugendhilfe, Verhandlungseinheiten gebildet werden; auch schon deshalb, weil innerhalb Bayerns keine zu großen Unterschiede entstehen sollten. Dies würde aber auch bei einer Zuständigkeit der Bezirke gelten. Da auch hier das Risiko unterschiedlicher Praxis zwischen den Bezirken nicht von der Hand zu weisen ist.
Lassen Sie mich abschließend betonen, dass ich es jedenfalls für sehr wichtig erachte, dass zur Vermeidung von Unsicherheiten eine Landtagsentscheidung baldmöglichst nach der Sommerpause zustande kommt.
Bis zur entsprechenden Entscheidung würde ich mich sehr über einen Dialog mit Ihnen über die Problematik freuen und stehe Ihnen gerne stehe auch weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Jörg