Frage an Oliver Jörg von Björn E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
viel passiert momentan in unserer Welt: Und die Politik und die Behörden reagieren darauf. Doch leider bleiben viele Dokumente im dunklen Aktenschrank. Deshalb haben viele Länder schon ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen, um interessierten Bürgern Zugang zu verschaffen.
Ist so ein Gesetz auch in Bayern geplant, und wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Björn Engel
Sehr geehrter Herr Engel,
vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsrecht. Im Rahmen des Bayerischen E-Government-Gesetzes, das am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, wurde auch ein allgemeiner Auskunftsanspruch im Bayerischen Datenschutzgesetz verankert (Art. 36). Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Ein anspruchsbegründendes Interesse kann grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche und auch ideelle Interesse sein. Ausgeschlossen ist die Auskunft dann, wenn das Interesse des Antragstellers darin besteht, die erteilten Auskünfte entgeltlich weiterzuverwenden.
Wegen der besonderen Bedeutung von Auskunftsrechten für datenschutzrechtliche Belange ist der allgemeine Auskunftsanspruch in Bayern im Datenschutzgesetz verankert worden.
Daneben haben rund 80 Kommunen in Bayern selbst Informationsfreiheitssatzungen erlassen und regeln die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Vorgänge der öffentlichen Verwaltung in ihrem Wirkungskreis.
Wie ernst der Bayerische Landtag seit jeher Transparenz und Informationsrechte nimmt, sehen Sie im übrigen daran, dass unsere Ausschüsse seit 1948 im Regelfall öffentlich tagen, während beispielsweise der baden-württembergische Landtag die Öffentlichkeit heute noch von Ausschusssitzungen ausschließt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg