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Frage von Malte D. •

Frage an Oliver Jörg von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Jörg,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Malte Dierwald

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dierwald,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Hochschulpolitik, die ich gerne aus bayerischer Sicht beantworte. Der Gesetzgeber hat den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, Zugangsvoraussetzungen zu ihren (nicht zulassungsbeschränkten) Masterstudiengängen zu erlassen, um die fachliche Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin festzustellen. Sie müssen dies aber nicht tun. Damit stärken wir die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen. Ich unterstütze es, dass die Hochschulen bzw. die Fachbereiche selbst entscheiden, ob sie Mindestnoten vorgeben, etwa weil sie ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau im Master garantieren möchten. Konsekutive Masterstudiengänge sind in der Regel fachlich vertiefend und/oder verbreiternd - bauen also auf guten Kenntnissen des Faches auf. Manche Studiengänge sind explizit forschungsorientiert, viele anwendungs- und forschungsorientiert. Die Abschlussnote des vorangegangenen Bachelorstudiums mag durchaus ein Anhaltspunkt für die fachliche Eignung sein bzw. einen Hinweis darauf geben, ob die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens erworben wurden. Selbstverständlich lässt sich das Kriterium der Mindestnote sinnvoll durch andere Auswahlkriterien wie Eignungsprüfung, Gespräch, Motivationsschreiben, Gutachten eines Hochschullehrers etc. ergänzen oder ersetzen.

Wartezeiten eignen sich dabei weniger als Kriterium für die individuelle studiengangspezifische Eignung. Die verbrachte Wartezeit lässt keinerlei Aussage darüber zu, ob der Bewerber oder die Bewerberin für den jeweiligen Masterstudiengang fachlich qualifiziert ist. Das Kriterium Wartezeit ist vielmehr eines der Kriterien aus dem Zulassungsrecht. In den Fällen, in denen für einen Studiengang mehr qualifizierte Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, erlaubt die Wartezeit, unter diesen allesamt grundsätzlich gleich geeigneten Bewerbern eine adäquate Verteilung der vorhandenen Studienplätze vorzunehmen. Bei der Ausgestaltung von Zugangsverfahren zu nicht zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist nicht die Steuerung der Zugangszahlen das Ziel, sondern die Feststellung der fachlichen Eignung.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg