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Oliver Jörg
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Frage von Ingo S. •

Frage an Oliver Jörg von Ingo S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Jörg,

wann wird endlich das Thema Straßenanliegergebühren auf eine vernünftige Basis gestellt? 90% für die Anlieger in Bayern, aber je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt ist kontraproduktiv. Aus Angst vor berechtigter Bürgerwut werden notwendige Erneuerungsmaßnahmen auf die lange Bank geschoben. Über den Länderfinanzausgleich finanzieren wir indirekt Berlin, welches die Anliegergebühren zumindest in dieser Höhe abgeschafft hat. Wenn schon eine Anliegergebühr, warum nicht für alle Bürger? Schließlich sind die Straßen für jedermann zugänglich. Warum einmal in 30-40 Jahren unerträglich hohe Gebühren, anstatt z.B. für Alle eine kleine, erträgliche, monatliche Abschlagszahlung? Die Zeit ist reif für vernünftigere, gerechtere Lösungen. Was werden Sie unternehmen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steimann,

vielen Dank für Ihre Frage zur Anliegerbeteiligung beim Straßenausbau. Das Beispiel Berlin bietet in der Tat Diskussionsstoff - da bin ich ganz bei Ihnen. Der Vollständigkeit halber möchte ich jedoch auch hinzufügen, dass neben Bayern dreizehn weitere Bundesländer die Erhebung von Straßenausbeiträgen vorsehen.

Um ganz ehrlich zu sein, bin ich noch zu keiner abschließenden Einschätzung gelangt, wie die Erneuerung von Ortstraßen am gerechtesten finanziert werden kann. Persönlich stehe ich Ihrem Vorschlag eines sogenannten „wiederkehrenden Beitrags“ aufgeschlossen gegenüber. Ich denke, dass eine gut ausgebaute Straße mit ordentlicher Beleuchtung nicht nur den unmittelbaren Anliegern, sondern auch den Anwohnern angrenzender Straßen, bzw. in sehr kleinen Gemeinden allen Einwohnern zugutekommt. In der Verteilung der Kosten auf mehr Schultern sehe ich einen nicht zu unterschätzenden Ansatz. Allerdings ist, wie Sie vielleicht wissen, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Rechtmäßigkeit des wiederkehrenden Beitrags anhängig. Eine Entscheidung fällt wohl erst 2014. Zudem ist der wiederkehrende Beitrag bei Bürgerinitiativen auch nicht unumstritten.

Meine Kollegen im Arbeitskreis für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit der CSU-Landtagsfraktion haben darüber hinaus diskutiert, ob bei der Erhebung von Straßenausbeiträgen eine „Kann-Regelung“ eingeführt werden sollte. Bislang „sollen“ nach dem Kommunalen Abgabengesetz die Gemeinden für die Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erheben (juristisch sind Soll-Vorschriften ebenso verbindlich wie Muss-Vorschriften). Im Ergebnis hat der Arbeitskreis die Idee jedoch verworfen. Die Erhebung von Anliegerbeiträgen ließe sich bei einer Kann-Regelung in der Praxis wohl kaum noch durchsetzen. Ohne die Erhebung dürfte es in vielen Orten mit sanierungsbedürftigen Straßen aber zu Problemen kommen. Wegen der teilweise angespannten Finanzsituation der Gemeinden hat sich der Bayerische Gemeindetag 2011 dafür ausgesprochen, die Refinanzierung von Straßenbaumaßnahmen über Beiträge in unveränderter Form aufrecht zu erhalten.

Letztlich gilt es, Bürger vor unangemessenen Sanierungsmaßnahmen zu schützen und für einen rücksichtsvollen Umgang mit Härtefällen zu werben.

Einstweilen verbleibt, dankend für Ihren Hinweis, mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg, MdL